Für den Verdacht, dass der Angeklagte mit den Drogen handelte, gab es keine Beweise

Norderstedt . Das war Pech für Tobias V., 28, aus Quickborn: Als er im Frühjahr 2012 bei seinem Dealer 100 Gramm Marihuana bestellte, geriet er ins Visier von Drogenfahndern. Diese überwachten nämlich das Telefon des Dealers. Bei einer Razzia in der Wohnung von V. Ende Mai fanden die Fahnder Marihuana, Amphetamine, psychoaktive Pilze und Zubehör wie Plastiktütchen. Der anfängliche Verdacht, V. würde mit den Drogen Handel treiben, konnte allerdings nicht mit Beweisen untermauert werden, erklärte Staatsanwalt Thomas Welz vor dem Norderstedter Amtsgericht. Dort musste sich der jetzt in Quickborn lebende Angeklagte nun lediglich wegen des Besitzes der illegalen Drogen verantworten.

Dass es erst nach so langer Zeit zu diesem Prozess kommt, liegt daran, dass der Angeklagte unbekannt aus Henstedt-Ulzburg verzogen war und seit November 2012 gesucht wurde. Zweimal wurde die Anklage einem Namensvetter zugestellt, sagt Richter Jan Buchert mit süffisantem Lächeln.

Nach Verlesung der Anklageschrift verweigert der Angeklagte zunächst eine Aussage. Nach der Ankündigung des Richters, dann werde es einen weiteren Termin geben, in dem er die ermittelnden Polizisten als Zeugen laden werde, besinnt sich der junge Mann und ringt sich zu einem Geständnis durch.

Der als Metallbauer tätige Angeklagte berichtet davon, dass er jetzt nicht mehr so viele Drogen nehme wie zur damaligen Zeit. „Ich merke, dass ich älter werde, so kann es nicht weitergehen“, betont er. Ab und zu an den Wochenenden werfe er aber nach wie vor etwas ein, fügt V. hinzu.

Gegen den wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraften Mann gibt es ein weiteres Verfahren wegen Drogenbesitzes, betont der Staatsanwalt, der deshalb die gezeigte Reue des Angeklagten nicht so recht glauben kann. Richter Buchert hingegen rechnet dem Angeklagten seine Ehrlichkeit an und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro. „Es wäre wichtig für Sie, mit den Drogen aufzuhören. Es gibt Gründe, warum sie verboten sind,“ gibt der Norderstedter Richter dem Angeklagten abschließend mit auf den Weg.