Der Norderstedter Mieterverein hat mit Erfolg vor dem Amtsgericht Blankenese gegen den Vermieter Arnt Bruhns geklagt und für vier Norderstedter Mieter die Rückerstattung von insgesamt 7182 Euro an Maklercourtage erstritten.

Norderstedt.

Die Mieter wohnen in der frisch sanierten Wohnanlage am Fasanenweg17– 51 in Norderstedt. „Als Vermieter ist Bruhns bekannt, dass für die Vermittlung von Wohnungen aus eigenem Bestand keine Maklercourtage verlangt werden darf“, sagt Kurt Plagemann, Geschäftsführer des Mietervereins. „Aber da man nicht auf die vielen Tausend Euro verzichten wollte, wurde ein Formular entworfen, in dem sinngemäß im Kleingedruckten stand, dass der Mietinteressent nicht verpflichtet ist, die geforderte Maklercourtage zu bezahlen, sie aber quasi freiwillig dennoch bezahlt.“

Im März will der Bundestag über das Bestellerprinzip bei der Erhebung von Maklergebühren entscheiden. So lange ist es generell üblich, dass Neumieter die Maklercourtage bezahlen. Deshalb glaubten die Mieter am Fasanenweg, dass die Vereinbarung von Bruhns mit dem Gesetz im Einklang steht. Erst der Mieterverein erkannte die Unwirksamkeit der Vereinbarung. „Der Versuch, auf gütlichem Wege eine Erstattung der Maklercourtage von Bruhns zu erreichen, scheiterte“, sagt Plagemann. Gleichzeitig erfuhr der Mieterverein Norderstedt, dass bereits ein Hamburger Mieter gegen Bruhns vor dem Landgericht Hamburg aus dem gleichen Grund klagte. Das Landgericht entschied, dass das Urteil des Amtsgerichtes Blankenese auf Rückzahlung der Courtage Bestand haben würde. Daraufhin verklagten die Mieter Bruhns auf Rückzahlung der Maklercourtage und gewannen alle Prozesse. Sie haben inzwischen ihr Geld zurückerhalten.

„Bei der mündlichen Verhandlung erfuhr ich vom vorsitzenden Amtsrichter, dass er noch weitere, gleichgelagerte Fälle zu entscheiden habe – ebenso wie seine Richterkollegin“, sagt Plagemann. Beim Mieterverein Norderstedt haben sich zwischenzeitlich weitere Mieter gemeldet, um ihre Maklercourtage erstattet zu bekommen.