Tobias U. bedrohte Natalie D. und deren Mutter Cornelia in Henstedt-Ulzburg – bis die Frauen das Haus verkauften und entnervt wegzogen

Norderstedt. Über einen drastischen Fall von krankhaftem und gewalttätigem Stalking hatte Richter Jan Willem Buchert vor dem Norderstedter Amtsgericht zu entscheiden. Der Fliesenleger Tobias U., 24, aus Hamburg konnte und wollte sich mit dem Ende der Beziehung zu der Henstedt-Ulzburgerin Natalie D., 23, nicht abfinden. Und so terrorisierte er das Mädchen und deren Mutter Cornelia D., 57, in ihrem Wohnhaus in der Großgemeinde. So lange, bis Cornelia D. ihr Haus verkaufte und wegzog. „Ich hielt es dort nicht mehr aus. Ich bin ein Wrack und in psychologischer Behandlung“, sagte die Mutter unter Tränen im Gerichtssaal.

Die Anklage gegen Tobias U. hatte nahezu alles zu bieten, was das Strafgesetzbuch so hergibt. Insgesamt 48 Tatvorwürfe wurden erhoben: Widerstand gegen die Polizei, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Zwischen Ende Dezember 2012 und Ende Februar 2013 drangsalierte Tobias U. seine Ex-Freundin und randalierte in übler Regelmäßigkeit vor dem Haus der beiden Frauen. Dreimal warf der gewalttätige Mann mit Feldsteinen Fenster des Wohnhauses ein. Er bombardierte Nadine D. und sogar die Mutter Cornelia D. mit Kurzmitteilungen auf dem Mobiltelefon und Telefonaten. Dabei beschimpfte er die Frauen und stieß sogar Todesdrohungen aus.

Wiederholt musste die Polizei vor dem Haus der Frauen zum Einsatz kommen. Und immer waren mehrere Beamten nötig, um Tobias U. zu bändigen. Denn seine Randale beging er immer im Vollrausch. Nach eigenen Angaben trank er in jener Zeit täglich eine ganze Flasche Wodka. Bei zwei Polizeieinsätzen wurden bei ihm jeweils mehr als zwei Promille Alkohol im Blut ermittelt. Derart enthemmt, konnten den Fliesenleger auch die Platzverweise der Polizei nicht beeindrucken. Einmal mussten die Beamten den wild um sich schlagenden Angeklagten zum Streifenwagen tragen und abführen.

Eine Beamtin schilderte vor Gericht, dass sie von den wüsten Beleidigungen und Bedrohungen des Angeklagten regelrecht geschockt waren. Auf einer etwa 30-minütigen Fahrt zum Polizeirevier habe Tobias U. übelst gepöbelt und sich schließlich in einen Hass-Monolog hineingesteigert. Er drohte, alle Beamten umzubringen und einen Schlägertrupp zu organisieren, der auch die Familien der Polizisten überfallen würde.

Anfang Januar 2013 erwirkten die Frauen vor Gericht einen Beschluss, wonach sich der Angeklagte ihnen unter Androhung von Strafen nicht nähern und keinen Kontakt aufnehmen durfte. Doch auch das hielt den Fliesenleger nicht vom Stalken ab. Im Gegenteil. Laut Anklage kam es Ende Januar 2013 auf offener Straße zum ersten tätlichen Angriff auf Nadine D. durch den Angeklagten. Tobias U. soll sie damals zusammengeschlagen und getreten haben. Obwohl sich Tobias U. vor Gericht insgesamt reuig zeigte und die ihm vorgeworfenen Taten eingestand, wollte er die Sache mit dem Übergriff so nicht stehen lassen. „An vieles kann ich mich wegen des Alkohols nicht mehr erinnern“, sagte er aus. Doch er wisse ganz genau, dass er Ende Januar seiner Ex-Freundin lediglich eine Ohrfeige und eine Kopfnuss verpasst habe.

Natalie D. berichtete wesentlich drastischer von den Schlägen. Auf Fotos ist erkennbar, dass die Zeugin eine Schwellung im Gesicht und ein Hämatom am Auge davontrug. Zum Arzt ging Natalie jedoch nicht – sie verbrachte nach den Schlägen sogar die Nacht beim prügelnden Ex-Freund. „Trotz des gerichtlichen Verbotes hat sie sich mit mir getroffen und war auch noch mal zwei Wochen mit mir zusammen“, sagt Tobias U. „Uns hat eine Hassliebe verbunden.“ Natalie D. bestätigt das, weswegen Tobias U. vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz freigesprochen wird.

Aber in allen anderen Punkten hatte sich der 24-Jährige erheblich strafbar gemacht. Richter Buchert hatte aber auch zu bewerten, was für den Angeklagten sprach. Tobias U. ist nicht vorbestraft, hat sich seit zwei Jahren nichts weiteres zuschulden kommen lassen, trinkt nach eigenen Angaben nicht mehr und geht einer Arbeit als Fliesenleger nach. Alles das berücksichtigt der Richter zugunsten des Angeklagten, betont aber gleichzeitig, wie gravierend sich die Taten noch heute besonders auf die Mutter Cornelia D. auswirkten.

Und so schloss sich Buchert den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an und verurteilte Tobias U. zu neun Monaten Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte erhält außerdem die Auflage, 1800 Euro an eine gemeinnützige Stiftung zu zahlen.