Die Zuschüsse der Norderstedter Kulturvereine stehen auf der Tagesordnung des Kulturausschusses am Donnerstag, 26.Februar, im Sitzungsraum 3 des Rathauses.

Norderstedt. Damit sollen die Kulturförderrichtlinien der Stadt in Teilen geändert werden, da laut städtischem Kulturbüro das Abrechnungsverfahren zu aufwendig sei.

Verwaltungskosten der Vereine wie die Pflege einer Homepage, Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume, Versicherungen, Beiträge für Fachverbände, Büro-Inventar und Chorleiter-Honorare sollen aus der Drittel-Bezuschussung gestrichen werden. Stattdessen wird den Kulturträgern pro Mitglied pauschal ein Beitrag von sechs Euro pro Jahr gewährt.

Andererseits sollen Chorleiter-Honorare, Übungsleiter-Honorare, Miete für fremde Räume und teilweise auch Investitionskosten wie bisher auf Antrag vom Kulturbüro mit einem Drittel der Kosten bezuschusst werden.

Für Fortbildungsmaßnahmen, Wettkämpfe und Wertungsspiele sollen künftig sogar 50 Prozent der Kosten erstattet werden.

Änderungen sind auch in der Nutzung der „TriBühne“ und des Norderstedter Kulturwerks geplant. Der große Saal der „TriBühne“ wird künftig für einen Veranstaltungs- und einen Probentag mit 1500 Euro statt wie bisher 1200 Euro bezuschusst. Wer wie das Symphonische Blasorchester Norderstedt aufgrund seiner Größe nur in der „TriBühne“ spielen kann, erhält diesen Zuschuss dreimal im Jahr. Die Zuschüsse für die kleinen Säle entfallen, da die Kulturträger auf die Säle im Kulturwerk ausweichen können. Außerdem steht unter anderem die Anerkennung der KunstWerkstattNatur als Kulturträger auf der Tagesordnung und eine Kosten-Nutzen-Analyse der vom Kulturbüro genutzten Veranstaltungsräume. Die Kulturausschusssitzung beginnt um 18.15 Uhr und ist öffentlich.