Die beiden jungen Männer wollten eigentlich nur kostenlos telefonieren

Bad Segeberg/Rickling. „Wissen Sie, wie Feuer funktioniert?“ Die Frage des Staatsanwalts erschien angebracht angesichts der Schilderung der Angeklagten Jens G., 22, und Simon P., 21, (Namen geändert), die sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Bad Segeberg wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung im Freibad Rickling verantworten mussten. Eigentlich wollten sie nur auf Kosten der Gemeinde telefonieren. Um „Spuren zu verwischen“ legten sie am 12. Oktober 2013 mit Hilfe von Spiritus Feuer im Aufenthaltsraum des Freibads. „Es war nie der Plan, das ganze Freibad anzuzünden“, versicherten die beiden, die geständig waren. Angesichts des Schadens von 120.000 Euro kamen die Angeklagten um Jugendstrafen nicht herum.

Die Idee zum Einbruch ins Schwimmbad war bereits ein paar Tage zuvor gereift. Über eine Sondernummer wollten sich die beiden Gutscheine für einen Onlineversandhandel „ertelefonieren“. Für eine bestimmte Anzahl von gebührenpflichtigen Anrufen gab es Gutscheine, mit denen sie Dinge bestellen und wieder verkaufen wollten.

G. schlug die Scheibe ein, P. kletterte ins Gebäude und holte das Telefon zum Fenster. Es war jedoch nicht angeschlossen. Um ihre Spuren nach mehreren erfolglosen Anrufversuchen zu verwischen, hatte P. Spiritus mitgebracht. Das Telefon sollte angezündet werden. Der 21-Jährige kletterte wieder ins Gebäude, stellte das Telefon zurück, G. reichte ihm den Spiritus hinein. Dann, so sagte G. aus, habe er aber nicht gesehen, dass P. gleich die ganze Flasche im Innern auf Tisch und Boden verteilt hatte. Als dann der Raum brannte, rannten sie los.

Die beiden Angeklagten standen nicht das erste Mal vor Gericht

Warum sie nicht auf die Idee gekommen seien, dass sich das Feuer ausdehne? Warum sie nicht die Feuerwehr gerufen hätten? Oder sie nicht einfach Handschuhe trugen, zur Vermeidung von Spuren? „Wir haben nicht dran gedacht“, sagte das Duo nur.

Die beiden standen nicht das erste Mal vor Gericht. Erst einen Monat vor der Brandstiftung wurde G. wegen schweren Diebstahls in vier Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Den Schulbesuch gab G. für einen Minijob auf, Suchttherapien verfolgte er nicht mit dem notwendigen Ernst, wie Bewährungshelfer und Jugendgerichtshilfe bestätigten. Mit den zwei Jahren Jugendstrafe im Gepäck sah das Gericht keine Chance auf eine neuerliche Bewährung. G. wurde, wie vom Staatsanwalt gefordert, zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe verurteilt.

P. kam mit einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung davon. Seit der Tat sei er nicht mehr auffällig gewesen, er bemühe sich engagiert um eine Ausbildung als Verkäufer.