Wilde Party kommt einen 29-Jährigen teuer zu stehen. Er muss insgesamt 1600 Euro Strafe zahlen

Norderstedt. Die wilde Party mit Drogen und Alkohol in Norderstedt endete Anfang April vergangenen Jahres damit, dass der Gastgeber in dem von ihm angemieteten Haus wild randalierte. Als die Polizei anrückte, schlug und trat Sascha G., 29, wild um sich. Mühsam konnten ihn die Ordnungshüter bändigen und in Gewahrsam nehmen. Doch kaum war er von seinem unfreiwilligen Aufenthalt auf dem Polizeirevier zurückgekehrt, schlug der Norderstedter eine Scheibe bei einem Nachbarn ein, wobei er sich verletzte. Ein mehrwöchiger Aufenthalt in der Psychiatrie war für Sascha G. die Folge.

Wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt kassierte Sascha G. verdonnerte ihn das Norderstedter Amtsgericht bereits zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Nun saß er auf der Anklagebank, weil die Polizisten in der Partynacht im April auch noch zwei Cannabispflanzen bei ihm entdeckt hatten.

Der Angeklagte sagt aus, dass er sich nicht mehr an das Geschehen erinnere. Er habe in der Nacht einen epileptischen Anfall erlitten, so der 29-Jährige, der mittlerweile in Kaltenkirchen lebt. Seit er 18 Jahre alt ist, habe er immer wieder, vermutlich durch seinen Drogenkonsum hervorgerufene, epileptische Anfälle. Jetzt aber habe er seinen Freundeskreis gewechselt, nehme keine Drogen mehr, kümmere sich um seinen fünfjährigen Sohn und arbeite als Bauhelfer.

Amtsrichter Jan Buchert rechnet es dem Angeklagten zwar an, dass er sich geständig und reuig zeigt, doch kreidet er es Sascha G. auch an, dass er wegen zahlreicher Delikte wie Körperverletzung, Wohnungseinbruch und Hehlerei unter Bewährung stand, als er begann, die Cannabispflanzen in Blumentöpfen zu züchten, im Wissen, dass das verboten sei. Erschreckend sei auch, dass der Angeklagte so derartig „neben der Spur“ gewesen sei, dass er eine Scheibe kaputt schlug.

Der Norderstedter Richter betont, dass er darüber nachgedacht habe, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Aber dann entscheidet er, dass Sascha G. zusätzlich zu der bereits im Oktober verhängten Geldstrafe noch weitere 400 Euro zahlen muss, sodass den Angeklagten die Partynacht am Ende mit insgesamt von 1600 Euro recht teuer zu stehen kommt.