55-jähriger Norderstedter vor Gericht, weil er im Obi-Baumarkt vom Ladendetektiv erwischt wurde

Norderstedt. Verstehen kann man nicht, warum sich Reiner M. zu diesem Diebstahl im Obi-Baumarkt in Norderstedt hinreißen ließ.

Der 55 Jahre alte Norderstedter stahl laut Anklage eine Autoantenne im Wert von 5,99 Euro, bezahlte an der Kasse Artikel für circa 40 Euro und hatte 80 Euro an Bargeld mit sich.

Ein Ladendetektiv hatte beobachtet, wie M. mit einer Verpackung in der Elektroabteilung verschwand, die Packung dort aufriss und die Antenne unter seine Jacke steckte.

Reiner M. trug besagte Antenne bei sich, als der Ladendetektiv ihn stellte. In der Gerichtsverhandlung vor dem Norderstedter Amtsgericht , wo sich der Norderstedter wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verantworten musste, empört sich der Angeklagte: Es sei seine eigene Antenne, die er in den Baumarkt mitgenommen habe, weil ein passender Adapter gefehlt habe. Der Angeklagte gab zu, die Packung mit der Antenne aufgerissen zu haben, entnommen habe er aber lediglich den Adapter, behauptete er.

Detektiv Ali M., 60, gibt als Zeuge an, mit 100-prozentiger Sicherheit gesehen zu haben, dass der Angeklagte die Packung aufgerissen habe. Er muss aber einräumen, dass nicht ausgeschlossen sei, dass der Angeklagte lediglich den Adapter eingesteckt habe.

Nach Auskunft anderer Mitarbeiter des Baumarktes fand man später allerdings nur die leere Verpackung, ohne Antenne. Der Angeklagte ereifert sich weiter darüber, dass „der Herr Detektiv auch noch 100 Euro von ihm haben wollte“.

Richter Jan Buchert bezeichnet den Angeklagten als „strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt“. Elf Eintragungen enthält das Vorstrafenregister, darunter ein Totschlag, mehrere Körperverletzungen, Hehlerei und Betrügereien mithilfe des Internets. Der gelernte Kfz-Mechaniker lebt zurzeit von HartzIV und verdient sich ein Zubrot mit einem Minijob.

Überraschenderweise erklärt der Richter: „Ich glaube ihnen, dass es ihre Antenne war, die sie mit sich führten und sie nur den Adapter geklaut haben.“ Dennoch sei es eine große Dummheit gewesen, den Adapter zu stehlen – noch dazu, weil Reiner M. unter Bewährung stand. Der Richter, der nach eigenen Worten eine Freiheitsstrafe in Erwägung gezogen hat, lässt im Ergebnis Milde walten und verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe von 450 Euro.