Angestellter einer Tangstedter Firma gesteht, Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt

Norderstedt. Er brauchte das Geld, um offene Rechnungen zu bezahlen und den Unterhalt für sich, seine Frau und seine drei Kinder zu finanzieren. Offenbar reichte das Gehalt, das Martin S., 43, als Bauingenieur verdiente, nicht aus.

So begründete der Angeklagte vor dem Schöffengericht in Norderstedt, dass er von November 2012 bis März 2013 insgesamt achtmal Rechnungen für angebliche Flüge einer Kampfmittelbergungsfirma aus Tangstedt, bei der der Rendsburger beschäftigt war, fingiert hatte. Die Rechnungen für Flüge von zwei bis drei Personen von Büsum nach Helgoland oder zurück kosteten im Schnitt circa 250 Euro, hatten in Wahrheit jedoch nie stattgefunden. Der Angeklagte gab vor, die Rechnungsbeträge aus eigener Tasche verauslagt zu haben und reichte als Belege gefälschte Quittungen in der Buchhaltung seines Arbeitgebers vor, die er mit dem Zusatz „Zahlung dankend erhalten“ und einer gefälschten Unterschrift versah.

Durch diese Aktionen, die die Staatsanwaltschaft als gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschungen einstufte, entstand der Tangstedter Firma ein Schaden von 5504 Euro und der wegen Schulden in sechstelliger Höhe in Privatinsolvenz befindliche Angeklagte verlor seinen Job.

Hinsichtlich der aus einer Pleite als Firmeninhaber rührenden Schulden hätte der Angeklagte im März dieses Jahres eine Restschuldbefreiung erreicht, woraus nun, wie Richterin Dagmar Goraj dem Angeklagten energisch klarmacht, nichts werden wird.

Zwar wurde durch das uneingeschränkte Geständnis des Angeklagten ein umfangreicher Prozess mit Zeugenbefragungen vermieden, die Richterin machte aber keinen Hehl daraus, dass sie es als negativ wertet, dass der Angeklagte trotz seiner angespannten finanziellen Lage nicht den Versuch unternommen hat, zumindest Teile des Schadens wieder gut zu machen. Der Angeklagte geht jetzt einem Job als Konstrukteur von Windkraftanlagen nach. Gegen den von der Tangstedter Firma erwirkten Mahnbescheid legte der Rendsburger Widerspruch ein.

Eine Gefängnisstrafe steht im Raum, die Richterin malt dem Angeklagten aus, wie es wäre, wenn er jetzt für Jahre „sitzen“ müsse. Er würde seine Kinder länger nicht sehen, die Familie finanziell nicht versorgen können und nichts für seine Rente tun können. Der Angeklagte schwört Stein und Bein, er habe sich geändert. Es habe bei ihm „Klick“ gemacht, er befinde sich in ärztlicher Behandlung, könne jetzt über alles reden.

Deswegen zeigt die Richterin Gnade: Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, monatlich mindestens 100 Euro an den ehemaligen Arbeitgeber zur Schadenswiedergutmachung zu zahlen. Zusätzlich wird dem Angeklagten eine Therapie bei einem Facharzt auferlegt.