Eltern und Kinder sollten sich nicht auf eine Schule festlegen, da es keinen Rechtsanspruch auf die Wunschschule gibt. Wer so verfährt, erspart sich und seinen Kindern Tränen, Wut und Enttäuschung.
Kommentar
Eltern und Kinder sollten sich nicht auf eine Schule festlegen, da es keinen Rechtsanspruch auf die Wunschschule gibt. Wer so verfährt, erspart sich und seinen Kindern Tränen, Wut und Enttäuschung.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen