Viermal kassierte der 65-Jährige schon Geldstrafen und Fahrverbote, weil er betrunken erwischt wurde

Norderstedt. Viermal kassierte der Henstedt-Ulzburger Klaus H., 65, seit dem Jahr 2009 schon Geldstrafen und Fahrverbote, weil er betrunken am Steuer beziehungsweise auf dem Mofa saß. Nach dem Eindruck von Amtsrichter Jan Buchert vom Norderstedter Amtsgericht haben die bisher verhängten Strafen den Rentner nicht sonderlich beeindruckt, sodass nun eine Freiheitsstrafe notwendig wurde.

Ins Gefängnis muss der Angeklagte jedoch nicht. Er wird sich in einem Zeitraum von drei Jahren bewähren müssen. „Wenn das aber noch einmal passiert, gehen Sie in den Knast, da bin ich knallhart“, erklärte ihm der Richter energisch.

Die Trunkenheitsfahrt, die jetzt zur Verhandlung anstand, unternahm der Angeklagte Anfang Juli 2014 in den Abendstunden auf der Norderstedter Straße in Henstedt-Ulzburg. Auf einer Strecke von 500 Metern fuhr der Rentner mit seinem Mofa in Schlangenlinien und kam insgesamt fünfmal auf die Gegenfahrbahn. 1,68 Promille wurden in seinem Blut gemessen.

Mehrmals unternahm der Angeklagte schon Therapien gegen seine Alkoholsucht und erklärte nach Verurteilungen im Jahr 2010 und 2011, er sei jetzt trocken. Auch in der jetzigen Verhandlung versuchte der Angeklagte den Richter davon zu überzeugen, dass er abstinent sei.

Nach eigenen Angaben begann die Trinkerei vor 30 Jahren, als der Angeklagte in der Gastronomie tätig war. Bei Stress sei er immer wieder rückfällig geworden. Sogar die erwachsenen Kinder seien zeitweise auf Abstand gegangen.

„Sie können trinken. Es ist nicht verboten, sich zu schädigen, aber dann muss man zu Hause bleiben, sonst gefährden Sie sich und andere“, ermahnt der Richter den Angeklagten.

Als Bewährungsauflage ordnet der Jurist eine Alkoholentwöhnungstherapie an, die der Angeklagte nachweisen muss. Außerdem erhält er ein dreimonatiges Fahrverbot und eine Sperre für eine eventuelle Neuerteilung der Fahrerlaubnis von drei Jahren.