Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen jungen Mann. Es geht um fünf Fälle im Kindergarten

Bad Segeberg. Sexueller Missbrauch im Kindergarten: Der Verdacht schockierte im Mai vergangenen Jahres die Eltern des städtischen Kindergartens Christiansfelde. Viele befürchteten, dass ihr Kind von sexuellen Übergriffen des Betreuers betroffen sein könnte. Zahlreiche Kinder wurden von geschulten Kripobeamten befragt. Jetzt wird der damals 19-Jährige von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Zur Anklage kommen sexueller Missbrauch in fünf Fällen bei vier kleinen Kinder. Die vorgeworfenen Taten seien aber eher nicht im schwerwiegenden Bereich zu sehen. Es gehe um Berührungen der Kinder im Intimbereich, erklärte Oberstaatsanwalt Axel Bieler auf Anfrage der „Lübecker Nachrichten“.

Ein vierjähriges Mädchen brachte den Stein ins Rollen

Auch wenn der Angeklagte versucht habe, Kinder zu küssen, sei das nicht als sexueller Missbrauch einzustufen, stellte er klar. Hier sei die Grenze dazu noch nicht überschritten. Die angeklagten Taten liegen in einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten.

Bekannt geworden waren die Fälle nicht durch die Kita-Leitung oder andere Betreuer, sondern durch ein mutiges vierjähriges Mädchen aus dem Kindergarten, das den Stein ins Rollen brachte. Es hatte Nein gesagt, als der Aushilfsbetreuer ein Küsschen verlangte. Auch hielt das Kind sich nicht an seine Ermahnungen, anderen davon nichts zu erzählen. Es vertraute sich der Mutter an, die erstattete Anzeige. Die Kita-Leitung musste sich später Vorwürfen stellen, sie habe nicht rechtzeitig reagiert, erste Hinweise nicht ernst genommen. „Wir haben nicht ansatzweise den Eindruck gehabt, dass da etwas Sexuelles dahintersteckt“, wenn der Mann, der im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes dort arbeitete, distanzlos mit Kindern spielte, wies Leiterin Monika Saggau Vorwürfe zurück.

Auch Staatsanwalt Bieler will hier der Kita-Leitung nichts vorhalten. Es sei schwer, derartigen Taten vorzubeugen. Da der Angeklagte als Heranwachsender gelte, urteile hier - vermutlich im Frühjahr - das Jugendschöffengericht in Bad Segeberg. Hier stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Man erwartet, dass der Tatverdächtige vor Gericht geständig sein wird

Zu einer Jugendstrafe werde es sicher nicht kommen, schätzt Bieler, eher werde es Auflagen und Weisungen geben. Der Angeklagte, der zeitweise sogar bei der Betreuung der Kleinkinder in der Krippe half, habe sich zu den ihm vorgeworfenen Taten geäußert. Bieler: „Es wird vermutlich keine große Beweisaufnahme geben.“ Man erwarte, dass der Tatverdächtige geständig sein werde. Die Aussagen der Kinder seien glaubwürdig. Die Vernehmungen der Kinder bei der Kripo seien per Video aufgezeichnet worden. Da er erwarte, dass der Tatverdächtige die Taten einräume, könne auf weitere Vernehmungen der Kinder verzichtet werden.

Es gehe nun in erster Linie darum, dafür zu sorgen, dass der Heranwachsende nicht mehr „übergriffig“ werde. Es sei sichergestellt, dass er nicht mehr in einer Kita arbeite, erklärte Bieler.