24-Jähriger legt Geständnis vor Gericht ab und entschuldigt sich

Norderstedt. Vier Schüsse feuerte Philip Z., 24, Mitte März letzten Jahres mit einer Luftdruckpistole aus nächster Nähe in Richtung seines Bekannten Tobias H., 32, wobei eine Kugel unter der Haut des Hinterkopfes des Opfers stecken blieb. Tatort war das Gelände einer Norderstedter Sozialunterkunft am Langharmer Weg. Dort übernachtete der inzwischen in Neumünster in U-Haft sitzende Angeklagte Philip Z. damals häufig, Tobias H., der die zum Glück nur oberflächliche Schusswunde ohne bleibende Schäden überstand, wollte einen Bekannten in der Unterkunft besuchen und war mit dem Angeklagten in Streit geraten. Dieser Streit endete mit den vier Schüssen.

Vor der 10. Großen Strafkammer des Kieler Landgerichts legte der wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenhandels angeklagte Norderstedter ein umfassendes Geständnis ab.

Der junge Mann gab zu, zur damaligen Zeit mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt zu haben. Die Polizei fand bei der Durchsuchung eines vom Angeklagten in der Ulzburger Straße in Norderstedt angemieteten Zimmers mehr als 40 Gramm Marihuana, einen größeren Vorrat an Ecstasy-Pillen und anderes Rauschgift sowie einige Hundert Euro. Das Rauschgift war teilweise in Tütchen zum Verkauf abgepackt.

Auch die geladene Tatwaffe samt Munition wurde sichergestellt.

An dem Tag, als der Angeklagte die Schüsse abgab, hatte er nach eigenen Angaben Bier getrunken und stand unter Drogen, was ihn in einen reizbaren Zustand versetzt habe, berichtet der Angeklagte. Sein Opfer Tobias H. habe ihm aus dem Verkauf von Drogen 50 Euro geschuldet. Darüber seien die Männer in Streit geraten. Er habe H. zunächst gegen den Oberkörper getreten, H. sei zu Boden gegangen, sich dann aufgerappelt und dem Angeklagten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und dann fliehen wollen. Daraufhin rastete der Angeklagte nach eigener Darstellung aus: Seine Augen hätten höllisch gebrannt, er habe außer sich vor Wut die Waffe aus seinem Zimmer geholt und viermal in Richtung des fliehenden Bekannten geschossen.

Der Angeklagte gab zu, überreagiert zu haben und betonte, er habe H. nicht wirklich verletzen wollen. Opfer Tobias H. bestätigt im Wesentlichen diese Darstellung, gibt auch zu, Pfefferspray benutzt zu haben. Die ersten Schüsse habe er bemerkt, sie seien aber kaum schmerzhaft gewesen und an seiner Kleidung abgeprallt, erklärt der Zeuge.

Dann habe er einen schmerzhaften Schlag am Hinterkopf gespürt, wo sich kurz danach eine Schwellung gebildet habe. Tage nach den Schüssen bemerkte H. erst, dass in seinem Kopf etwas feststeckte und begab sich auch erst dann in ärztliche Behandlung.

Die Frage der Richterin, ob der Zeuge jetzt einen Hass gegen den Angeklagten verspüre, verneint Tobias H. Er sehe den Angeklagten als „armen Teufel“ an, der einen Moment die Kontrolle verloren habe. Überhaupt habe sich Philip Z., den er seit einiger Zeit kenne, aufgrund familiärer und sonstiger Probleme stark verändert, sei immer mehr in eine Drogensucht abgerutscht.

Der Angeklagte entschuldigt sich mit Handschlag bei seinem Opfer, das die Entschuldigung annimmt. Der Prozess wird fortgesetzt.