Kaltenkirchener Stefan Sünwoldt will mit Outplacement einen neuen Job finden

Kaltenkirchen. Fast fünf Jahre nach seinem Rauswurf aus dem Kaltenkirchener Rathaus gelingt es Ex-Bürgermeister Stefan Sünwoldt (SPD) erneut, in der Politik und Verwaltung für Befremden und Kopfschütteln zu sorgen. Sein neuester Vorstoß: Der 54-Jährige fordert von der Stadt 20.000 Euro als Unterstützung, weil er nach der Abwahl im Mai 2011 immer noch keinen neuen Job gefunden hat. Sünwoldt spricht von einer Win-win-Situation für die Stadt und ihn. Doch im Rathaus blocken die Entscheidungsträger ab.

Sünwoldt war am 11. Mai 2011 nach beispiellosen Streitereien mit den Politikern abgewählt und in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Die Stadtvertretung hatte die Abwahl initiiert. Lediglich einige Sozialdemokraten hielten damals zu ihrem Parteifreund. Die überwältigende Mehrheit der Kommunalpolitiker hatte sich mit dem Bürgermeister überworfen und warf ihm Unfähigkeit vor. Die Suche nach einem neuen Job blieb seit der Abwahl weitgehend erfolglos. Seine Versuche, in Göppingen und Duisburg Bürgermeister zu werden, scheiterten. Auch die Arbeit als Makler war nicht von Erfolg gekrönt.

Outplacement-Begleitung heißt das Projekt, das die Stadt finanzieren und damit dem Kaltenkirchener zu einem Arbeitsplatz verhelfen soll. Er setze dabei auf „ein bundesweit operierendes, professionelles Unternehmen, welches nicht zuletzt seine Stärken auf dem verdeckten Arbeitsmarkt entfaltet“, heißt es in einer Mitteilung Sünwoldts. Das Unternehmen schlage Bewerber bei Arbeitgebern vor, „bevor diese sich im Internet nach den betreffenden Personen erkundigen und ungut dargestellte Bewerber vorschnell aus der Auswahl herausfiltern“. Sünwoldt weiß, dass Nachrichten über ihn im Netz nach seiner Kaltenkirchener Amtszeit zumeist ungünstig bis vernichtend ausfallen. „Das Internet hat seine Chancen, doch stellt es im Hinblick auf das Nicht-Vergessen auch ein großes Problem dar“, hat er erkannt. Sollte er auf diesem Weg einen Arbeitsplatz finden, könnte die Stadt Pensionszahlungen an ihn bis zu einer Million Euro sparen, argumentiert Sünwoldt.

Bereits im vergangenen Sommer hatte Sünwoldt mitgeteilt, dass er Klagen gegen die Stadt eingereicht habe und über Schadenersatzansprüche nachdenke. Er hält die Umstände seiner Abwahl für rechtswidrig und wirft seinem damaligen Vorgesetzten – dem Hauptausschuss – eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor.

Er will darüber hinaus durchsetzen, dass ihm die volle Amtszeit anerkannt wird, die regulär erst am 31. Mai 2013 geendet hätte. Diese Forderung hätte auch Auswirkungen auf die Pensionszahlungen, die er immer noch bezieht. Noch hat sich das Verwaltungsgericht nicht mit seiner Feststellungsklage beschäftigt. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

„Es ist nicht Aufgabe der Stadt, für die Wiedereingliederung zu sorgen.“

In Kaltenkirchen steht inzwischen fest, dass sich die politischen Gremien mit seiner Forderung nach 20.000 Euro gar nicht beschäftigen werden. Sein Wunsch war nicht einmal auf der Tagesordnung des Hauptausschusses gelandet. Der Vorsitzende Kurt Barkowsky gehört zu den härtesten Kritikern von Sünwoldt.

Bürgermeister Hanno Krause sagt: „Es ist nicht Aufgabe der Stadt, für die Wiedereingliederung von Herrn Sünwoldt zu sorgen.“ Weder bestehe ein Rechtsanspruch noch sei garantiert, dass sein Vorgänger nach dem Outplacement einen Job finde. Wenn die Stadt den Betrag für Sünwoldt zahle, müsste sie in dieser Form auch andere Menschen unterstützen, die vom Staat leben. „Das ist nicht unsere Aufgabe“, sagt Krause. Außerdem sei der Ex-Bürgermeister per Gesetz versorgt und müsste gegebenenfalls selbst in seine berufliche Zukunft investieren.

Sünwoldt bezog entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein Gehalt von 6173,67 Euro (B2) plus Zulagen und Zuschläge. Nach seiner Abwahl erhielt er bis zum Ende seiner regulären Amtszeit davon 72 Prozent. Inzwischen liege der Ruhegehaltssatz bei 45,9 Prozent, teilte Sünwoldt mit. Den Anspruch auf diese Versorgung würde er nur dann verlieren, wenn er erneut einen Job im öffentlichen Dienst antreten würde.