Jetzt muss der Kfz-Mechaniker seine Freiheitsstrafe absitzen

Norderstedt. Christian L., 58, aus Ellerau scheint unbelehrbar zu sein: Obwohl er seit Jahren keinen Führerschein mehr besitzt, wird er immer wieder am Steuer eines Fahrzeuges erwischt und hat auf diese Weise eine lange Liste an Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angesammelt.

In einem Fall beging der Ellerauer zusätzlich nach einem Unfall Fahrerflucht, wurde verurteilt – und saß schon 24 Stunden nach der Gerichtsverhandlung wieder ohne Führerschein am Steuer.

Richterin Dagmar Goraj vom Norderstedter Amtsgericht lagen nun weitere sechs Anklagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Angeklagten vor. Begangen wurden die Taten im September und Oktober 2013. Der Angeklagte war wiederholt mit einem Sprinter oder einem 7er-BMW unterwegs. Den BMW habe er sich gekauft und ungültige Kennzeichen angebracht, gibt der Ellerauer zu. Vier Fälle von Kennzeichenmissbrauch gesellen sich daher zu den übrigen Anklagepunkten.

Als besonders dreist bezeichnet es die Richterin, dass der gelernte Kfz-Mechaniker Mitte Oktober 2013 vom Amtsgericht Wismar zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurde und, wie die Richterin der Akte entnimmt, nachdrücklich darüber belehrt wurde, was Bewährung bedeutet, nämlich dass bei einer weiteren Straftat ein Gefängnisaufenthalt unausweichlich sei. Anscheinend völlig unbeeindruckt von diesem Urteil müsse der Angeklagte gewesen sein, mutmaßt die Juristin, denn er begab sich im Anschluss an die Gerichtsverhandlung zur Tiefgarage und brauste mit seinem BMW davon. Eine aufmerksame Referendarin beobachtete das Geschehen und rief die Polizei.

Inzwischen wurden die Bewährungen mehrmals widerrufen. Aus einem Urteil vom September 2013 steht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bevor, die er noch absitzen muss. Wegen Krankheit und Personalmangel bei den Strafvollstreckungsbehörden trat der Ellerauer die Strafe noch nicht an. Der geständige Angeklagte wirkt unbekümmert, sogar als ihm die Richterin klarmacht, dass die fünf Jahre alte Tochter, die bei ihm lebt, demnächst einige Zeit ohne ihren Vater wird auskommen müssen und das einzig wegen dessen Bedenkenlosigkeit und nicht wegen schwerer Straftaten.

Die Richterin erweitert die vorhandene Freiheitsstrafe um zusätzlich acht Monate, sodass ein Gefängnisaufenthalt von zweieinviertel Jahren zur Verbüßung ansteht.

Eine weitere Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erspart die Juristin dem Mann. Die noch bis 2016 laufende Sperrfrist aus vorherigen Verurteilungen sei ausreichend. Der Angeklagte solle die Chance erhalten, den Führerschein irgendwann wieder zu erwerben und anschließend arbeiten zu können.