Seit Jahresbeginn können Fahrzeugbesitzer bei einem Wohnortwechsel ihre angestammten Kfz-Kennzeichen behalten

Norderstedt. Das Kürzel „SE“ im Kfz-Kennzeichen ist im Wortsinn viel zu sexy, um auszusterben. „Die vielen Kombinationsmöglichkeiten mit den Folgebuchstaben sind für viele Autofahrer so reizvoll, dass sie nicht auf SE verzichten wollen“, sagt Bernd Gaden, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle für den Kreis Segeberg. Die beiden Anfangsbuchstaben lassen sich mit den richtigen Zusätzen zu „SEKT“, „SEXY“ oder „SEPP“ kombinieren und erlauben den Autofahrern so, ein Stück Individualität zu zeigen.

Dennoch geht Gaden davon aus, dass die Zahl der Segeberger Nummernschilder auf Dauer sinken wird. Anlass für die Prognose ist eine Änderung im Straßenverkehrsrecht. Seit diesem Jahr können Autobesitzer bei einem Wohnortwechsel ihr Kennzeichen behalten und an den neuen Wohnort mitnehmen. Bisher hatten diese Chance nur diejenigen, die innerhalb Schleswig-Holsteins umgezogen sind.

Hauptsächlich, so der Leiter der Zulassungsstelle, werden diejenigen die neue Möglichkeit nutzen, die aus Hamburg nach Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen oder in eins der vielen Dörfer des Kreises Segeberg ziehen. Denn welcher Hamburger wird schon freiwillig das großstädtische und mit internationalem Flair behaftete „HH“ gegen das provinzielle „SE“ tauschen und damit den „Abstieg“ weithin sichtbar machen? „Wir bekommen regelmäßig Anfragen von Hamburgern, die in unseren Einzugsbereich ziehen und ihr angestammtes Kennzeichen behalten wollen“, sagt Gaden.

Sprunghaft angestiegen seien diese Anfragen im vorigen Sommer. Denn ursprünglich sollte die Änderung des Straßenverkehrsrechts schon zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. In letzter Minute wurde sie aufgrund von notwendigen Softwareanpassungen noch einmal verschoben. Doch seit Jahresbeginn können Exil-Hamburger verheimlichen, dass sie das pulsierende urbane Leben mit der Beschaulichkeit auf dem Lande getauscht haben. Allerdings: Das neue Kennzeichen-Recht entbindet die Segeberger Neubürger nicht von der Pflicht, zur Zulassungsstelle des Kreises zu gehen und ihr Fahrzeug entweder in der Hauptstelle in der Kreisstadt oder in der Norderstedter Filiale umzumelden.

„Ein neues Kennzeichen gibt es dann nur noch, wenn die Fahrzeugbesitzer das ausdrücklich wünschen“, sagt Bernd Gaden. Das Auto werde aber im Kreis Segeberg neu zugelassen und hier registriert. Die Zulassungsstelle meldet dann an das Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg, dass das Fahrzeug künftig von Segeberg aus verwaltet wird. Für die erforderlichen Formalitäten müssen die Fahrzeughalter ihren Personalausweis mit der neuen Anschrift, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung und den Fahrzeugschein vorlegen. Die Ummeldung kostet 17,50 Euro, wer sich doch zu seinem neuen Wohnort bekennen und ein neues Kennzeichen haben will, zahlt 28,10 Euro an Gebühren. Hinzu kommen die Kosten für die Nummernschilder, die, so der Behördenleiter, zwischen 20 und 30 Euro liegen.

210.984 Fahrzeuge samt Anhängern sind im Kreis Segeberg zugelassen, knapp 54.000 allein in Norderstedt. Die Zahl hat in den vergangenen Jahren leicht zugenommen und wird, so prognostiziert der Leiter der Zulassungsstelle, auch in den nächsten Jahren noch leicht zulegen. „Wir sind ein Zuzugskreis, neue Gewerbe- und Wohngebiete sorgen dafür, dass weitere Menschen in den Kreis Segeberg ziehen.“ Seitdem Schleswig-Holsteiner ihr Heimatkennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen könnten, hätten gut 4000 davon Gebrauch gemacht, rund 1500 im vorigen Jahr. Dafür seien aber im Unterschied zu den Hamburgern weniger Imagegründe, sondern finanzielle Überlegungen verantwortlich. „Viele wollen kein Geld für neue Nummernschilder ausgeben“, sagt Gaden.

Wer sein „HH“ mitnimmt, wird aber spätestens dann das weltmännische gegen das provinzielle Kennzeichen tauschen müssen, wenn er sich ein neues Fahrzeug zulegt. Das muss im Kreis Segeberg angemeldet werden und bekommt, sofern der Besitzer im Kreisgebiet wohnt, ein SE-Kennzeichen. Auch ein Gebrauchtwagen-Schnäppchen in Hamburg schützt nicht vor dem sofortigen Verlust der am Auto sichtbaren Identität: Das Kennzeichen des Vorbesitzers muss gegen ein neues mit den Anfangsbuchstaben SE eingetauscht werden.

Neu sind auch die Stempelplaketten, die seit dem 1. Januar auf das Nummernschild geklebt werden, und die Zulassungsbescheinigungen. Sie machen es möglich, das Fahrzeug online abzumelden. Plakette und Bescheinigung enthalten jeweils einen verdeckten Sicherheitscode, den der Besitzer freilegen muss.

Weitere Infos gibt es unter www.segeberg.de