Bei unvorsichtigem Umgang können Böller, Kracher und Raketen, mit denen das neue Jahr begrüßt werden soll, den Spaß am Jahreswechsel gründlich verderben und Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden hervorrufen.

Norderstedt. Darauf weist die Rettungsleitstelle Norderstedt hin. „Die häufigsten durch Knallkörper verursachten Verletzungen betreffen die Hände. Kinder halten die Kracher oftmals als Mutprobe so lange in der Hand, bis der Knallkörper explodiert“, teilt die Rettungsleitstelle mit.

Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II wie Raketen, Kanonenschläge und ähnliche Feuerwerkskörper grundsätzlich nicht an Personen unter 18 Jahre verkauft oder überlassen werden dürfen. Harmlosere pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, wozu zum Beispiel Wunderkerzen zählen, sollten nur an Personen abgegeben werden, die die aufgedruckten Hinweise auch lesen und verstehen können. Sollten beide Klassen zu einem Sortiment vereinigt sein, so darf das Sortiment nur an volljährige Personen ausgegeben werden.

Zudem erinnert die Ordnungsbehörde daran, dass in der unmittelbaren Umgebung von reetgedeckten Häusern nicht geböllert werden darf. Wegen der Brandgefahr muss zu diesen Häusern, die zum Beispiel im alten Garstedt verbreitet sind, ein Schutzabstand von 200 Metern eingehalten werden. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten.