Jetzt musste sich der 34-jährige Norderstedter wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten

Norderstedt. An diesem Morgen im Juli 2013 hielt der polizeibekannte Andreas S., 34, aus Norderstedt die Ordnungshüter auf Trab. Beim ersten Anrücken morgens um 9 Uhr konnten die von belästigten Passanten am ZOB in Norderstedt herbeigerufenen Beamten den offensichtlich betrunkenen S. relativ leicht beruhigen und dazu bewegen, in Richtung seiner Wohnung abzuziehen. Ein Platzverweis wurde ausgesprochen.

Doch der Norderstedter, der schon häufiger betrunken im Bereich des Busbahnhofs Ärger gemacht hatte, war nicht nach Hause gegangen, sondern eineinhalb Stunden später völlig ausgerastet: Gleich zwei Streifenwagen rückten an, weil der 34-Jährige vor dem Bahnhofskiosk Ständer mit Ware umwarf und Anstalten machte, sich am Kühlschrank des Kiosks zu bedienen.

Ein gerichtliches Nachspiel fand die Angelegenheit jetzt vor dem Norderstedter Amtsgericht, wo sich Andreas S. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Der Angeklagte erinnert sich nur daran, dass er mit Arbeitskollegen die Nacht durchgemacht hat, wobei für den trinkgewohnten Mann Whisky und Bier in Strömen flossen. 2,39 Promille Alkohol wurden in seinem Blut gemessen.

Zeuge Marcel S., 33, wollte einer entsetzten Dame zu Hilfe eilen, die vom Angeklagten bedrängt wurde, ihm Geld zu geben. Der Henstedt-Ulzburger kassierte daraufhin vom Angeklagten schmerzhafte Tritte von dessen mit Stahlkappen besetzten Arbeitsschuhen. Bis heute habe er Schmerzen im Bein, berichtete der noch immer betroffen wirkende Zeuge im Gerichtssaal.

Auch die Polizisten mussten einiges wegstecken, als sie versuchten, den Angeklagten zum Streifenwagen zu führen. Der Betrunkene ließ sich zu Boden fallen, musste fixiert werden, trat nach den Beamten und belegte sie fortlaufend mit beleidigenden Ausdrücken. Der Angeklagte, der in Russland geboren wurde und seit 1999 in Deutschland lebt, gibt an, damals regelmäßig viel getrunken zu haben.

Eine lange Liste von Straftaten, darunter immer wieder Körperverletzungen und Beleidigungen, zieren sein Vorstrafenregister. Doch Richterin Dagmar Goraj erkennt an, dass der Norderstedter einen mehrmonatigen Gefängnisaufenthalt im letzten Jahr dazu nutzte, eine Therapie sowohl gegen seine Alkoholsucht als auch gegen seine Aggressionen zu durchlaufen. Inzwischen arbeitet der Angeklagte wieder als Gabelstapler, hat eine feste Freundin und befindet sich nach Ansicht der Richterin trotz seiner erheblichen Vorstrafen jetzt auf einem guten Weg.

Die Richterin billigt dem Angeklagten bei ihrem Urteil eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Der Angeklagte kommt daher mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten davon. Eine Bewährungsauflage ordnet die Fortsetzung der Alkoholtherapie an sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes an Marcel S.