Ein Richterwechsel beim Landgericht sorgt für eine neue Verzögerung

Henstedt-Ulzburg/Ellerau. Das Jahr 2014 nähert sich dem Ende, aber noch immer ist der Fall des ehemaligen Henstedt-Ulzburger Bürgermeisters Torsten Thormählen nicht abgeschlossen. Er war im März vor dem Norderstedter Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt worden, sein Verteidiger Michael Gubitz hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zuletzt hatte das Landgericht angekündigt, zu einem Verhandlungstermin könne es Ende 2014/Anfang 2015 kommen, doch von dieser Aussage wird inzwischen wieder Abstand genommen.

Nach Angaben von Richterin Rebekka Kleine, Pressesprecherin des Landgerichts, wurde bislang noch kein Termin für die Berufungsverhandlung festgelegt – der Grund: Es habe einen Richterwechsel gegeben, der neue Richter müsse sich erst einarbeiten. Frühestens zum Beginn des Frühjahrs 2015 könne mit einer Verhandlung gerechnet werden. Etwa ein Jahr also nach dem Urteil des Norderstedter Amtsgerichts.

Es wurde damals als erwiesen angesehen, dass sich der frühere Bürgermeister von Ellerau, ehemalige Norderstedter Stadtrat und abgewählte Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg wegen Betrugs in zwei Fällen strafbar gemacht hat, weil er seine Nebeneinkünfte nur unvollständig angegeben habe.

In der Zwischenzeit haben Torsten Thormählen und die ehemalige Vorsitzende des SV Henstedt-Ulzburg, Nadine Lange, eine Beratungsfirma in der Gemeinde Ellerau gegründet.