Die Angeklagten gaben zu, dass sie im April eine Bank in Norderstedt überfallen wollten

Norderstedt/Kiel. Die 10. Große Strafkammer des Kieler Landgerichts hat die beiden Männer, die im April die Filiale der Norderstedter Bank an der Ochsenzoller Straße in Norderstedt ausrauben wollten, zu Haftstrafen verurteilt. Jan W., 26, aus Quickborn muss für drei Jahre und neun Monate, sein Komplize Dennis S., 25, aus Lübeck für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Verurteilung erfolgte wegen der Verabredung zu einer schweren räuberischen Erpressung. Beide Männer haben wegen Raubüberfällen, Körperverletzungen und Drogengeschäften schon Jahre ihres Lebens in Gefängnissen verbracht.

Nachdem im Rahmen eines sogenannten Deals zwischen dem Gericht und den Angeklagten eine Höchststrafe von vier Jahren Haft vereinbart worden war, hatten die Angeklagten am zweiten Verhandlungstag ihr Schweigen gebrochen. Einzelheiten zu der geplanten Tat verrieten die Männer allerdings nicht.

Die Männer hatten eine Schreckschusspistole und ein Messer bei sich

Die Polizei in Norderstedt hatte in der Nacht vor der geplanten Tat, wie berichtet, einen Hinweis erhalten und zwei Mobile Einsatzkommandos in und um das Bankgebäude in Stellung gebracht. Als sich der polizeibekannte Jan W. in den Mittagsstunden des warmen Apriltages vor der Glasfront des Bankgebäudes aufhielt und seinem circa 80 Meter entfernt in einem Waldstück wartenden Komplizen ein Handzeichen gab, griff die Polizei ein. Vor Gericht gab der Einsatzleiter der Polizei an, man habe eine Geiselnahme und die Gefährdung von Menschenleben nicht riskieren wollen. Gefährlich hätte es in der Tat werden können, denn bei Dennis S. wurde eine geladene Schreckschusspistole gefunden, Jan W. war mit einem Messer und Handschuhen ausgerüstet.

Beide Täter hatten die geplante Tat zunächst abgestritten, wobei Jan W. argumentierte, er habe keine Maskierung getragen, man kenne ihn in der Bank und er sei doch auch mit kurzer Hose und knallroter Jacke viel zu auffällig gekleidet gewesen. Beide Angeklagten hatten allerdings in ähnlicher Vorgehensweise ohne Maskierung schon in den Jahren 2009 und 2011 ähnliche Überfälle verübt.

Dennis S. war erst vier Tage zuvor aus der Haft entlassen worden

Ein Psychologe bescheinigte beiden Angeklagten einen starken Mangel an Selbstvertrauen, den sie teilweise mithilfe von Drogen zu überwinden versuchten. Dennis S. wuchs bis zu seinem achten Lebensjahr bei seinen drogenabhängigen Eltern auf, dann in Pflegefamilien und ist nach Meinung des Gutachters bis heute kaum in der Lage, auf sich selbst gestellt im Leben zurechtzukommen. Jan W., dem es zwar ebenfalls an Selbstbewusstsein fehle, der aber gelichzeitig zum Narzissmus neige, sei es problemlos gelungen, Dennis S. zu Straftaten zu überreden.

Dennis S. war an jenem Tag Ende April, als die Raubtat in Norderstedt stattfinden sollte, gerade erst vier Tage zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden. Jan W. war seit drei Monaten auf freiem Fuß. Nach Ansicht des Psychologen bräuchten beide Männer zur Aufpolierung ihres Selbstbewusstseins derartige Straftaten, weshalb während des Prozesses wegen einer möglichen Gefährdung der Allgemeinheit auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung erörtert worden war.