Angeklagter Autofahrer muss 4000 Euro Geldstrafe zahlen und noch sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten

Norderstedt. Der Ausflug mit Ziel Outlet-Center Neumünster wurde für Alisha W., 22, und ihren Freund Benedikt R., 25, beide aus Hamburg, an einem Sonnabendnachmittag Ende Mai dieses Jahres zu einem Albtraum. Das Paar fuhr entspannt mit eingeschaltetem Tempomaten mit Tempo 100 auf der rechten Spur der A 7, als in Höhe Alveslohe ein Passat mit hohem Tempo von hinten in den Smart der jungen Leute krachte. Benedikt R. versuchte noch, den in Richtung Leitplanke schleudernden Wagen gegenzulenken, was allerdings dazu führte, dass sich der Kleinwagen mehrfach überschlug.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt, wo sich der 31-jährige Passat-Fahrer Christoph M. aus Hagen wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verantworten musste, berichten die Zeugen, dass sie in dem völlig verbeulten Smart eingeklemmt gewesen waren und die Polizei sie mit Stemmeisen habe befreien müssen. Glücklicherweise erlitten alle Unfallbeteiligten nur leichte Blessuren. An dem Smart entstand hingegen Totalschaden.

Der Angeklagte Christoph M. behauptet, trotz bestem Wetter und Sonnenschein beim Spurwechsel von der Überholspur auf die rechte Spur den Smart übersehen zu haben. Gegenüber der Polizei hatte der Vertriebsleiter, der beruflich zeitweise 70.000 Kilometer im Jahr zurücklegte, nach dem Unfall spontan eingestanden, kurz eingeschlafen zu sein.

Der Angeklagte befand sich auf dem Weg von Fulda nach Kiel und berichtet im Gerichtssaal davon, dass er mehrere Pausen eingelegt und auch etwas gegessen hatte. Als erfahrener Fahrer hätte er mit Sicherheit bemerkt, wenn er übermüdet gewesen sei. Gegenüber der Polizei habe er lediglich nach einer Erklärung für den Unfall gesucht und unter Schock irgendetwas gesagt, betont der 31-Jährige.

Die Insassen des gerammten Smart sagen dagegen übereinstimmend aus, dass der Angeklagte nach dem Unfall davon gesprochen hatte, am Steuer eingenickt zu sein. Der Polizeibeamte Andreas H., 32, aus Rellingen gibt an, den Angeklagten ausführlich darüber belehrt zu haben, dass er sich nicht äußern müsse. Dennoch habe er zweimal zur Ursache des Unfalls angegeben, er sei eingeschlafen, was zur Folge hatte, dass der Führerschein sofort beschlagnahmt wurde.

Es sei hart, jetzt alle beruflichen Fahrten mit Bahn und Taxi unternehmen zu müssen, auch bezahlen müsse er das selbst, klagt der Angeklagte. Zwar ist der Hagener nicht vorbestraft, das Verkehrszentralregister weist ihn aber als Verkehrsrowdy aus: Bereits dreimal musste der Geschäftsmann Geldbußen zahlen, weil er zu dicht aufgefahren war. Einmal erhielt er ein zweimonatiges Fahrverbot. Der vierte Eintrag besagt, dass der Angeklagte auf einer Landstraße mit 123 km/h statt, wie vorgeschrieben, mit 100 km/h unterwegs gewesen war.

Amtsrichter Jan Buchert ist davon überzeugt, dass der Angeklagte tatsächlich an dem Tag des Unfalls kurz eingeschlafen war. Der Vorwurf, der ihm zu machen sei, ist, dass er sich besser hätte beobachten und eine Pause hätte einlegen müssen. Der Norderstedter Richter verurteilt den gut verdienenden Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Der Führerschein bleibt für weitere sechs Monate eingezogen.