Angeklagter hatte mehrmals auf seinen Nachbarn eingetreten

Kiel/Wahlstedt. Im Prozess um den von seinem Nachbarn Freddie B., 53, getöteten Peter C., 49, aus Wahlstedt hat die Staatsanwaltschaft vor dem Kieler Landgericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt.

Wie berichtet, hatte der Angeklagte in der Wohnung seines Nachbarn an einem Nachmittag Anfang März dieses Jahres gemeinsam mit anderen Alkohol getrunken. Nachdem die drei anderen Gäste gegangen waren, wollte auch der Angeklagte, wie er vor Gericht aussagte, am frühen Abend die Wohnung verlassen, sei aber von Peter C. daran gehindert worden. Der Angeklagte rastete nach eigener Aussage aus, als ihn sein Nachbar unsittlich berührte. Als Peter C., nachdem ihn der Angeklagte geschubst hatte, zu Boden ging und wegen einer Knieoperation nicht allein aufstehen konnte, schlug und trat der Angeklagte, der in einer anwaltlich verlesenen Erklärung die Tat im Wesentlichen zugab, auf sein Opfer ein.

Peter C. starb an multiplen Verletzungen. Ein Gerichtsmediziner stellte fest, dass C. mindestens sechs Tritte mit beschuhtem Fuß in den Oberkörper und mindestens einen Tritt gegen den Kopf erhalten hatte. Da jedoch nicht nachgewiesen werden konnte, dass das hochgradig alkoholisierte Opfer, das an einer Herzerkrankung litt, tatsächlich infolge der Misshandlungen durch den Angeklagten starb, lautete die Anklage auf versuchten Totschlag und schwere Körperverletzung.

Der Angeklagte wurde nach Meinung des Staatsanwaltes zunächst zum Trinken von Alkohol mehr oder minder genötigt, später dann am Weggehen gehindert, was einer Freiheitsberaubung gleichkomme. Der Angeklagte habe das Recht gehabt, sich zu wehren, sei aber zu weit gegangen, als er weiter auf den am Boden Liegenden einschlug und eintrat. Er habe den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Der Angeklagte sei nicht für den Tod von Peter C. verantwortlich und habe aufgrund seiner intellektuellen Defizite nicht erkennen können, welche schweren Verletzungen er seinem Opfer zufüge.

In seinem Schlusswort entschuldigt sich der Angeklagte, der zuvor bei den Ausführungen seines Verteidigers heftig geweint hatte. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich komme selbst nicht darüber hinweg“, erklärte der Wahlstedter.