Amtsgericht verurteilt 29-Jährigen zu Bewährungsstrafe. Außerdem muss er eine Therapie machen und darf vorerst keinen PC nutzen

Norderstedt. Nach der Geburt seiner Tochter im Jahre 2011 fühlte sich Dennis M., 29, aus Kaltenkirchen angeblich von seiner Ehefrau vernachlässigt. Alles habe sich nur noch um das Baby gedreht, körperlicher Kontakt zwischen den Eheleuten sei kaum noch vorhanden gewesen. So flüchtete sich Dennis M. in einsamen nächtlichen Stunden, wenn seine Frau und die zwei Töchter schliefen, an seinen Computer und sah sich Pornos an.

Irgendwann ging der 29-Jährige dazu über, Dateien mit kinderpornografischem Inhalt herunterzuladen und über ein spezielles Programm anderen Nutzern zugänglich zu machen. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt musste sich Dennis M. deshalb jetzt wegen Verbreitens und Herunterladens von Kinderpornografie verantworten.

In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung gibt der Angeklagte alle Vorwürfe zu. Er habe einen immer größeren „Kick“ gesucht, und es habe ihn „angemacht“, dass man nicht so leicht an das Material herangekommen sei. Regelrecht süchtig sei er danach gewesen, immer weitere Dateien anzusehen und herunterzuladen, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass er gleichzeitig anderen die Filme zugänglich machte, sagt der Kaltenkirchener.

Dem illegalen Treiben des Angeklagten wurde ein Ende gesetzt, als Mitte Mai letzten Jahres plötzlich die Polizei in seiner Wohnung auftauchte. Völlig aufgelöst habe ihn seine Frau bei der Arbeit angerufen. Sie sei gerade dabei gewesen, gemeinsam mit den Kindern die Wohnung für seine Geburtstagsparty zu schmücken.

Er habe dann seiner Frau alles gebeichtet und sei sogar erleichtert gewesen, dass sein verbotenes Tun nun ans Tageslicht komme, erklärt der Kaltenkirchener erstaunlich offen, aber dennoch beschämt wirkend. Seine Frau halte zu ihm, und er habe sich bewusst gemacht, dass er eine Therapie brauche, zu der er nun einmal wöchentlich gehe.

Auf die Frage von Richterin Dagmar Goraj, ob er sich nicht klargemacht habe, was es für die Kinder bedeute, so behandelt zu werden, wie in den abstoßenden Filmen dargestellt, erklärt der Angeklagte, dass er darüber nicht nachgedacht habe. Er beharrt darauf, keine sexuellen Neigungen gegenüber Kindern zu verspüren, schon gar nicht gegenüber seinen eigenen Töchtern.

Zum Schutze der Töchter des Angeklagten wurde das Jugendamt eingeschaltet, das sich um die Familie kümmert und regelmäßig Kontrollbesuche macht.

Die Richterin hält dem Angeklagten zugute, dass er nichts beschönigt und mittlerweile sein Verhalten kritisch reflektiert und auch selbst einen Therapieplatz gesucht hat. Sie verurteilt den 29-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung für einen Zeitraum von drei Jahren aussetzt.

Zur Auflage gemacht wird dem Angeklagten, dass er für ein Jahr seinen Computer und den Internetzugang aus seinem Haushalt verbannt. Für zwei Jahre wird M. zudem der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt, muss seine Therapie fortsetzen und einen Betrag von 1800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.