Norderstedter Amtsrichter verurteilt Ehepaar wegen Betrugs zu einer Geldstrafe

Norderstedt. Schon einmal wurde dieses Strafverfahren eingestellt mit der Auflage, dass die Eheleute Vincenzo, 41, und Cornelia L., 40, an ihren ehemaligen Vermieter, dem sie mehr als 4000 Euro schulden, 600 Euro zahlen. Weil sie dies nicht taten, fand sich das Paar nun erneut auf der Anklagebank des Amtsgerichts Norderstedt wieder.

Vorgeworfen wird den Eheleuten dass sie im Mai 2012 einen Mietvertrag für eine Wohnung in Norderstedt schlossen, obwohl die Miete mit 1150 Euro zu hoch war für Vincenzo L. und seine Familie. Der dreifache Vater verrichtet bei der Stadt Norderstedt Außenarbeiten und verdient 1400 Euro netto. Zudem befand sich das Paar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Privatinsolvenz, da es Schulden von mehr als 40.000 Euro aufgehäuft hatte. Der gelernte Kfz-Mechaniker ging mit einem Handel für Autoteile pleite, seine Frau mit einer Reinigungsfirma.

Zu Beginn der Verhandlung weist Richter Jan Buchert die Angeklagte zurecht: Es sei eine Frechheit, dass sie morgens ein Fax ans Gericht schicke, in dem stehe, dass sie nicht kommen könne, da sie ihr Baby stillen müsse. Zum ersten Termin war die Angeklagte auch nicht erschienen und macht nach Meinung des Richters den Eindruck, dass es ihr ziemlich egal sei, was hier stattfinde. Trotzig erwidert die Angeklagte, sie werde jetzt gar nichts mehr sagen.

Ihr Mann ist umso gesprächiger: Seine Frau und er hätten sich ausgerechnet, dass sie die Miete zahlen können, da sie ja auch Kindergeld bekämen und seine Frau damals als Reinigungskraft tätig gewesen sei. Die Kaution von 2500 Euro wollten sie sich von der Deutschen Kautionskasse leihen.

Nun wird auch die Angeklagte gesprächig und ergänzt, der Vermieter habe sie bedrängt, die Wohnung zu nehmen. Vermieter Carsten R., 48, bestätigt diese Version nicht. Er habe aber einen guten Eindruck von den Angeklagten gehabt, deren Wohnung sei sauber und gepflegt gewesen. Auch habe er den Eheleuten zugesagt, dass sie sich mit der Kautionszahlung ruhig Zeit lassen könnten, erklärt Carsten R., der die Kaution nie erhielt.

Nachdem die Angeklagten eingezogen waren, überweisen sie die Miete über Monate nur unregelmäßig, sodass der Vermieter dem Ehepaar schließlich kündigte und aus der Wohnung klagte.

Richter Buchert ist davon überzeugt, dass die Angeklagten von Anfang an wussten, dass sie nicht in der Lage sein würden, die Miete, geschweige denn die Kautionszahlung aufzubringen. Das sei Betrug, und für diesen verurteilt er die Angeklagten zu einer Geldstrafe von je 300 Euro, die sie in Raten abstottern dürfen.