Gefährliche Tiere kosten 600 Euro, auch die Grund- und Gewerbesteuern werden erhöht

Henstedt-Ulzburg. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg klagt über einen Schuldenberg von 25 Millionen Euro, Tendenz steigend. Jetzt sollen mit Hilfe von Steuererhöhungen Haushaltslöcher gestopft werden. Während der Sitzung der Gemeindevertreter wurden erste Beschlüsse gefasst: Vom 1. Januar an werden die Grund- und Gewerbesteuern erhöht, außerdem die Steuern für Mehrfach-Hundehalter.

Dadurch sollen insgesamt Mehreinnahmen von knapp 900.000 Euro in die Kasse fließen. Der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung empfiehlt die Erschließung weiterer neuer Einnahmequellen.

Die Erhöhung der Hundesteuer dürfte für Aufregung sorgen. Zwar bleibt es bei 60 Euro jährlich für den ersten Hund, für den zweiten Hund werden aber 84 (bisher 72) und für jeden weiteren Hund 108 Euro (84) eingetrieben. Zurzeit sind 1693 steuerpflichtige Hunde in der Gemeinde angemeldet.

Zurzeit leben in der Gemeinde 18 als gefährlich eingestufte Hunde

Am stärksten trifft es die Halter der in der Gefahrenordnung des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuften Rassen (American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden). Hier steigt die Steuer von 60 auf 600 Euro jährlich.

So viel müssen künftig auch die Halter von Hunden bezahlen, auf die das Ordnungsamt aufmerksam geworden ist, weil sie Tiere oder Menschen angefallen und gebissen haben. Dann gelten sie als gefährlich.

Zurzeit sind in der Gemeinde fünf Tiere der sogenannten Kampfhunde-Rasse, außerdem 13 von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestufte Hunde angemeldet. Darunter befinden sich u.a. Labrador, Husky und Bordercollie.

Solche gefährlichen Hunde müssen mit einem hellblauen Halsband gekennzeichnet sein und in der Regel einen Maulkorb tragen.

Auch kann das Ordnungsamt dem Halter einen Wesenstest auferlegen – Gutachter überprüfen die Verhaltenseigenschaft. Die Gesamtkosten inklusive Haltergenehmigungen, Gutachten, Wesenstest und eventuellem Bußgeld können bis zu 10.000 Euro betragen.

Die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern bringt mehr Geld. Bei der Gewerbesteuer sind es bei 601 abgabepflichtigen Betrieben Mehreinnahmen von etwa 600.000 Euro. Bei der Grundsteuer A sind es 6500 Euro bei 188 Abgabepflichtigen und bei der Grundsteuer B bei 10.853 Abgabepflichtigen geschätzte 200.000 Euro (20 Euro je Abgabepflichtiger).

Folker Brocks (CDU), Vorsitzender des Finanz- und Wirtschaftsausschusses und Gemeindevertreter, sagt: „Wir werden von einer Nehmer- zu einer Gebergemeinde.“ Folker Brocks glaubt, dass das neue Finanzausgleichsgesetz der Kieler Landesregierung Gemeinden, die sparsam gehaushaltet haben, zugunsten der hoch verschuldeten kreisfreien Städte „bestraft“. Einnahmeausfälle mehr als 500.000 Euro jährlich seien zu erwarten.

„Um das Einnahmedefizit halbwegs ausgleichen zu können, stimmt die CDU den Steuererhöhungen zu“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Dietmar Kahle.

Gegendruck kam von der WHU. Die Wählergemeinschaft, die wie die FDP vergeblich versuchte, die Entscheidung über geplante Steuererhöhungen auf die Dezembersitzung vertagen zu lassen und den Haushaltsentwurf 2015 abzuwarten, lehnte eine Zustimmung ab.

Der Haushaltsentwurf 2015 für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg liegt frühestens im Januar auf dem Tisch.