Neben dem Verlust seines Arbeitsplatzes erhält der Angeklagte für die begangene Dummheit die Quittung in Form einer Geldstrafe von 2700 Euro vom Gericht

Norderstedt/Kaltenkirchen. Der Angeklagte Tomasz J., 37, fühlt sich zu Unrecht beschuldigt: Nur weil er Pole sei, werde er des Diebstahls beschuldigt, meint der Nützener vor dem Norderstedter Amtsgericht. Die Indizien sprechen allerdings deutlich gegen den Angeklagten.

Anfang April dieses Jahres soll der Mann abends nach 22 Uhr seine Arbeit in dem Betonwerk in Kaltenkirchen unterbrochen, mithilfe eines Gabelstaplers zwei Tonnen Stahlwolle auf seinen Transporter geladen haben und anschließend an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt sein.

Diese Fakten kann der Angeklagte schwerlich bestreiten, aber angeblich lud er die Stahlwolle nur deshalb auf sein Fahrzeug, weil er dessen Belastbarkeit testen wollte.

Eine Diebstahlsabsicht habe er nicht gehabt. „Was soll ich mit der Stahlwolle, die kauft doch kein Mensch“, sagt der Angeklagte empört.

Richter Jan Buchert möchte wissen, warum der Angeklagte erst weitergearbeitet habe und nicht nach der Probefahrt sofort wieder die Stahlwolle abgeladen habe. Außerdem hätte er doch fragen können, ob er mit der Stahlwolle eine Probefahrt machen dürfe.

Mit den schmutzigen Klamotten habe er nicht fahren wollen, erwidert der Angeklagte. Gänzlich in die Enge treiben den Angeklagten die Aussagen seiner beiden Chefs.

Betriebsleiter Thomas E., 48, entdeckte bei einem Rundgang über das Firmengelände die Stahlwolle; nach seinen Angaben im Wert von 1200 Euro, die an einer etwas versteckten Stelle auf einer Palette abgelegt war. Er schöpfte Verdacht, da die Wolle wie zum Abtransport, beziehungsweise Diebstahl, bereitgelegt schien.

Am Abend suchte E. mit seinem Kollegen Thomas B., 47, das Büro des Werks auf, aus dem die beiden Männer den gesamten Parkplatz übersehen konnten.

Sie beobachteten das unbeleuchtete Fahrzeug ihres Mitarbeiters, des Angeklagten, der sich auf den Weg zum versteckten Diebesgut machte.

Mit einem Zollstock maßen die Männer anschließend, dass der Radkasten des Transporters nach der Fahrt sieben Zenitmeter tiefer lag als vorher und alarmierten die Polizei.

Produktionsmeister Thomas B. zeigt sich enttäuscht von dem Angeklagten, dem nach der Entdeckung des Diebstahls gekündigt wurde. „Wir hatten immer ein gutes Verhältnis. Er hätte mich doch fragen können. Ich hielt ihn immer für einen aufrechten Menschen“, sagt der Zeuge, reagiert jedoch nicht auf die Entschuldigung des Angeklagten, der schon vorher mehrmals sein Bedauern über den Verlust seines guten Arbeitsplatzes geäußert hatte.

Neben dem Verlust seines Arbeitsplatzes erhält der Angeklagte für die begangene Dummheit die Quittung in Form einer Geldstrafe von 2700 Euro.

Der bei einem Schrotthändler zu erzielende Preis der Stahlseide hätte etwa 400 Euro betragen. Dafür hat es sich nicht gelohnt, den Arbeitsplatz zu riskieren, meint Richter Buchert abschließend.