Norderstedter war betrunken auf einen Audi aufgefahren

Norderstedt. Besonders zerknirscht wirkt der Angeklagte Thorsten B., 50, vor dem Amtsgericht in Norderstedt nicht gerade. Nach Verlesung der Anklage gibt der Norderstedter offen zu, im August letzten Jahres auf der Segeberger Chaussee in seiner Heimatstadt betrunken mit dem Rover seines Freundes auf einen vor ihm fahrenden Audi aufgefahren zu sein. Es entstand ein Schaden von 8000 Euro, die geschockte Audi-Fahrerin erlitt Prellungen der Hals- und Lendenwirbelsäule.

Besonders gravierend war jedoch der Umstand, dass sich in dem Audi ein Baby befand, das glücklicherweise unverletzt blieb. Der Angeklagte nennt die Anwesenheit des Säuglings als Grund dafür, dass er nach dem Unfall zu Fuß die Flucht ergriff. Dass sich ein Kind im Auto befand, habe ihn so schockiert, dass er nur noch habe weg wollen, erzählt der gelernte Maler, der seit Jahren von Hartz IV lebt.

Seit über 30 Jahren trinke er, rauche außerdem Marihuana und sei deshalb schon lange nicht mehr in der Lage zu arbeiten, so der Angeklagte, der ergänzt, es sei ihm egal, wenn er sich zu Tode saufe. Den Führerschein musste B. schon vor Jahren abgeben und rechnet nach eigenen Angaben nicht damit, ihn jemals zurückzuerhalten.

Bei Richterin Dagmar Goraj entsteht der Eindruck, dass der Angeklagte die ganze Sache nicht ernst nehme. Eindringlich macht sie dem Norderstedter deutlich, dass er gemeingefährlich sei, wenn er sich ans Steuer setze, was – wie aus dem Vorstrafenregister des Mannes ersichtlich ist – in den vergangenen Jahren immer wieder geschah. Das Kind hätte sterben können, so die Richterin, worauf der Angeklagte verspricht, er werde nie wieder fahren. Er sei bereit, von seinen geringen finanziellen Mitteln monatlich etwas an die verletzte Audi-Fahrerin zu zahlen, sagt der Angeklagte, der eine lange Liste von Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch angesammelt hat und mehrfach im Gefängnis saß. Da er sich seit diesem Vorfall aber nichts mehr zu Schulden kommen ließ, ringt sich die Richterin zu einer Bewährungsstrafe durch. Das Urteil lautet auf acht Monate Freiheitsstrafe, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zudem erhält der Angeklagte die Auflage, an die Audi-Fahrerin 500 Euro zu zahlen, die er in monatlichen Raten von 25 Euro abstottern darf.