Die umstrittene Einführung der Regelung wird im Norderstedter Umweltausschuss diskutiert

Norderstedt. Die Stadtverwaltung meldet, dass der neue Entwurf einer Baumschutzsatzung vorliegt. Den hatte eine Mehrheit aus Stadtvertretern der Grünen, der SPD, der Linken und der Wählergemeinschaft Wir in Norderstedt (WIN) per Beschluss in der Stadtvertretung im Juni gefordert. CDU und FDP lehnen die Satzung ab.

Die Grundlage für die neue Baumschutzsatzung ist die alte, die im Jahr 2004 abgeschafft wurde. Nun ist das Papier auf dem rechtlich neusten Stand und soll am Mittwoch, 19. November, während der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses beraten werden. Beginn der Sitzung ist um 18.30 Uhr im Sitzungsraum 1 des Rathauses.

Wenn sich für die Satzung erneut eine Mehrheit im Ausschuss findet und sie beschlossen wird, dann folgt das eigentliche Verfahren zur möglichen Wiedereinführung. Denn zuvor müssen unter anderem alle betroffenen Behörden und Planungsträger gehört werden, außerdem wird der Satzungsentwurf öffentlich ausgelegt. Die Bürger haben so die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Kommt die neue Baumschutzsatzung, so gilt sie für alle bebauten Stadtteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Unter den Schutz der Satzung fielen dann Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden. Gilt die Baumschutzsatzung, so muss die Fällung eines geschützten Baumes formlos beantragt werden. Wird die Fällung genehmigt, muss der Antragsteller als Ersatz einen neuen Baum pflanzen.

Doch auch die Neufassung der Baumschutzsatzung kennt Ausnahmen. Nicht betroffen wären Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, auf Waldflächen gemäß Landeswaldgesetz, Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen in Kleingartenanlagen, Obstbäume, Birken, Pappeln und Weiden als sogenannte schnell wachsende Baumarten sowie Nadelgehölze.

Keinen Einfluss hat eine städtische Baumschutzsatzung auf weitergehende gesetzliche Vorschriften. Eingriffe in durch Landes- oder Bundesgesetze „geschützte Teile von Natur und Landschaft“ müssen in der Regel bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg beantragt werden.