Das Bangen um eine Rehabilitation hat für Margrit Herbst heute Abend ein Ende: Der Kreistag wird beschließen, dass sie nicht entschädigt wird.

Obwohl ihre BSE-Warnungen ausdrücklich gewürdigt werden, hält die Mehrheit der Politiker ihre Kündigung für legitim.

Diese widersprüchliche Formulierung ist der Ausdruck eines grundsätzlichen Problems. Die Gesetzeslage stimmt nicht mit der moralischen Intuition eines Großteils der Menschen überein: Margrit Herbst hatte es nicht verdient, entlassen zu werden, auch wenn die Wahl ihrer Mittel nicht immer glücklich war. Unter dem Strich handelte Margrit Herbst im Interesse der Verbraucher. Sie hat ihre Vorwürfe intern angesprochen und ist dabei auf den Widerstand ihrer direkten Vorgesetzten gestoßen. Bis heute muss jeder Verwaltungsmitarbeiter darauf hoffen, dass Hinweise auf Missstände ernst genommen werden. Falls nicht, bleibt nur der Gang an die Öffentlichkeit und der kann zur Entlassung führen. Es ist an der Zeit, dieses verquere Obrigkeitsdenken aufzubrechen. Die Balance zwischen Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und dem öffentlichen Interesse muss neu justiert werden. Die Kreispolitiker haben die Chance, ein Zeichen zu setzen. Sie sind gerade dabei, diese zu vertun.

Ob die Kündigung damals rechtens war, ist uninteressant. Wichtig ist, ob die Kündigung aus heutiger Sicht moralisch richtig ist. Sie ist es nicht.