Wiederholungstäterin vom Amtsgericht zu hoher Bewährungsstrafe verurteilt

Henstedt-Ulzburg. Immer wieder kauft Irina K., 39, aus Henstedt-Ulzburg ein und bezahlt mit ihrer EC-Karte in dem Wissen, dass das Konto leer, die Zahlung somit nicht gedeckt ist. Seit 2003 wurde die Altenpflegerin bereits fünfmal wegen Betruges verurteilt. Zuletzt verhängte das Norderstedter Amtsgericht eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil sie im Mai 2013 Fahrkarten im Wert von 462 Euro bestellte trotz mangelnder Kontodeckung.

In diesem Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt geht es um drei an verschiedenen Tagen im April 2013 in einem Baumarkt getätigte Einkäufe, bei denen die Mutter dreier Kinder Waren im Wert von circa 170 Euro kaufte und mit ungedeckter EC-Karte bezahlte. Die Zahlbeträge wurden wenige Tage nach den Einkäufen zurückgebucht.

Auf die Frage von Richterin Dagmar Goraj, warum sie einkaufe, obwohl sie es sich nicht leisten könne, weiß die beschämt wirkende, zierliche Frau keine Antwort. Es liegt eine weitere Anklage auf dem Richtertisch, in der es darum geht, dass die Angeklagte im März des vergangenen Jahres ohne Führerschein mit entwerteten Kennzeichen in einem unangemeldeten und nicht versicherten Auto an einem Tag in Kaltenkirchen, an einem anderen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg unterwegs war. Auch in diesem Punkt ist die Angeklagte eine Wiederholungstäterin, da sie wegen dieser Delikte schon dreimal verurteilt wurde. Die Fahrt sei eine Ausnahme und wegen ihres Bandscheibenvorfalls nötig gewesen, behauptet die Angeklagte.

Die Richterin hält ihr vor, dass nach ihrer Kenntnis etliche Nachbarn, darunter eine Polizistin, die Angeklagte wiederholt am Steuer eines Autos gesehen hätten. Die Angeklagte gibt zu, einen russischen Führerschein zu besitzen, von dem sie wisse, dass er hier nicht gültig sei.

Es sei bedenklich, dass die vergangenen Verurteilungen anscheinend keine Wirkung gezeigt hätten, meint die Richterin. Da sie so erheblich vorbestraft sei und unter Bewährung stehe, sei nun eigentlich eine Gefängnisstrafe unumgänglich, betont die Juristin.

Im Hinblick darauf, dass die Angeklagte Mutter dreier Kinder sei, ringt sich die Richterin dann doch zu einer Bewährungsstrafe durch. Diese fällt allerdings hoch aus: Unter Einbeziehung der letzten Verurteilung lautet das Urteil auf ein Jahr und drei Monate Freiheitstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.