Der Kreis will, dass die Kommunen für die Entschädigung der Ehrenamtler aufkommen

Kreis Segeberg. Asylsuchende werden im Kreis Segeberg vorwiegend freiwillig betreut: Viele „Begleitengel“ haben sich bereits gemeldet, weitere werden benötigt. Diese Menschen sollen den Flüchtlingen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen beistehen, sie sollen soziale Kontakte fördern, Freizeitangebote vermitteln und ihnen ganz allgemein über die teilweise hohen Hürden des täglichen Lebens in Deutschland hinweghelfen. Dieser Einsatz der Freiwilligen ist in der Regel auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Es entstehen Fahrkosten und Telefonkosten. Den Kreispolitikern und dem Landrat ist klar, dass dabei oft auch finanzielle Grenzen überschritten werden: Den Ehrenamtlern soll geholfen werden – aber der Kreis Segeberg schiebt diese Aufgabe an die Städte und Gemeinden weiter, da der finanzielle Aufwand für die Betreuung und Eingliederung von Flüchtlingen ohnehin sehr hoch ist.

An den Kreis Segeberg wurde in den vergangenen Wochen mehrfach der Wunsch herangetragen, einen finanziellen Ausgleich für die Auslagen der „Begleitengel“ zu schaffen. Denn immerhin leben hier bereits rund 900 Menschen mit Ansprüchen auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr waren 614 Asylbewerber registriert. Eine „Anerkennungskultur“, so wird die Entschädigung von freiwilligen Helfern in den Beschlussvorlagen genannt, soll es im Kreis Segeberg durchaus geben. „Der Kreis nimmt im Rahmen der Betreuung der Asylsuchenden seine Ausgleichsfunktion durch eine umfassende hauptamtliche Dienstleistung wahr“, heißt es in einer Vorlage für die nächste Sitzung des Kreistages, die am Donnerstag, 6.November, stattfindet. Für das Freiwilligenmanagement kassiert der Kreis Segeberg für die Zeit vom 1. Oktober 2014 bis 31. März des kommenden Jahres 20.000 Euro vom Land Schleswig-Holstein. 17.000 Euro sind für Personalkosten vorgesehen, 3000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche. Eine halbe Stelle kann damit für ein halbes Jahr finanziert werden.

Diese Verwaltungskraft soll sich umfassend um die Betreuung und Eingliedern der Flüchtlinge kümmern. Dazu gehört die Organisation von Informationsveranstaltungen, das Bereitstellen von Informationen in verschiedenen Sprachen, die Koordination und der Einsatz von Dolmetschern. Außerdem wird auf diese Weise eine ständige Ansprechmöglichkeit für die ehrenamtlichen „Begleitengel“ geschaffen. Im Stellenplan 2015 des Kreises Segeberg soll die halbe Stelle für das Freiwilligenmanagement, befristet bis zum 31. März 2016, eingestellt werden. Neben den Personalkosten von 34.000 Euro für das Jahr 2015 (wovon der Kreis 18.000 Euro selbst trägt), entstehen weitere Kosten: Drei zusätzliche Sozialpädagogen kosten pro Jahr 173.000 Euro, die Dolmetscher kassieren 36.000 Euro, für die Sprachförderung an den Volkshochschulen müssen 60.000 Euro aufgewendet werden. Unter dem Strich rechnet der Kreis Segeberg mit Ausgaben in Höhe von 303.000 Euro. Das Land Schleswig-Holstein zahlt als Ausgleich neben den 20.000 Euro für Förderung der „Begleitengel“ weitere 80.000 Euro Betreuungspauschale für das kommende Jahr. Unter dem Strich muss der Kreis also rund 203.000 Euro selbst aufbringen.

Vor diesem Hintergrund scheint es den Kreispolitikern und dem Landrat zumutbar, dass die Auslagen der ehrenamtlichen Betreuer von den Städten und Gemeinden des Kreises finanziert werden. „Es wird daher als vertretbar und sinnvoll angesehen, die Aufgaben einer Anerkennungskultur für die ehrenamtlich tätigen Bürger vor Ort zu entwickeln und in unterschiedlicher Weise zu finanzieren“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Kreistag. „Der Verwaltungsaufwand für eine angemessene Regelung kreisweit wäre sehr hoch und steht in keinen Verhältnis zum möglichen Ergebnis.“

Die Stadt Norderstedt wäre gerne einen anderen Weg gegangen. Sie hatte vorgeschlagen, einen Teil des vom Land gezahlten Zuschusses direkt an die Stadt zu zahlen, damit hier zusätzliches Personal für die Betreuung der Flüchtlinge eingestellt werden kann.