48-jähriger Norderstedter muss wegen Beleidigung 3600 Euro Geldstrafe zahlen

Norderstedt. Nach Verlesung der Anklage, die ihm ein Beleidigungsdelikt vorwarf, gab der Angeklagte Sven W., 48, vor dem Norderstedter Amtsgericht ohne Umschweife zu, in einem Zivilprozess im Dezember 2013 vor eben diesem Gericht den gegnerischen Rechtsanwalt als „notorischen Lügner“ bezeichnet zu haben. Wortreich verteidigt sich der Norderstedter, der der Ansicht ist, den beleidigenden Ausdruck zurecht benutzt zu haben: Er habe nicht die Person des Rechtsanwaltes Bodo M., 53, aus Hamburg gemeint, sondern den Anwalt. In dieser Funktion habe M. in Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung falsche Behauptungen aufgestellt, so Sven W.

Richterin Dagmar Goraj weist den Angeklagten darauf hin, dass ein Rechtsanwalt lediglich die Informationen weitergibt, die er von seinen Mandanten erhalte. Unbeeindruckt von diesen Hinweisen hält der Angeklagte in belehrender Art und Weise einen Vortrag darüber, dass das Wort „notorisch“ nicht „immer“ oder „ständig“ bedeute, sondern lediglich „offenkundig“. In diesem Punkt seien, so der 48-Jährige, sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin falsch informiert.

Rechtsanwalt Bodo M. berichtet als Zeuge davon, dass es Mitte Dezember in dem Zivilprozess hoch hergegangen sei. Der Angeklagte habe sich in Rage geredet und ihn mehrmals als „Lügner“ bezeichnet. Das sei ihm irgendwann zu bunt geworden.

Als der Angeklagte erneut beginnt, den Zeugen mit Vorwürfen, er habe in diesen und jenen Punkten gelogen, zu überschütten, wird er von der Richterin energisch ermahnt, seinen Ton zu mäßigen, sonst lasse sie ihn notfalls festnehmen. Der Angeklagte, der sich als selbstständiger Herausgeber von Zeitungen bezeichnet, verweigert sodann jegliche Angabe zu seinen Einkommensverhältnissen. Die Folge ist, dass die Richterin gezwungenermaßen eine Schätzung des Einkommens vornehmen muss und den Tagessatz mit 120 Euro relativ hoch ansetzt.

Sie verurteilt den Norderstedter zu einer saftigen Geldstrafe von 3600 Euro. Ein Anwalt sei als Privatperson nicht von der Person zu trennen, die ihren Beruf ausübe. Man könne zwar sagen, dass etwas unwahr sei, aber mit seiner Bezeichnung als „notorischer Lügner“ habe sie Bodo M. herabgesetzt und in seiner Ehre verletzt. Der Angeklagte kündigt wutschnaubend an, dass er in die Berufung gehen werde.