Schwerer Verdacht gegen zwei 57-Jährige, doch Beweise fehlen

Norderstedt. Es war Anfang Oktober 2013, als der aufmerksame Sohn der Hofladenbetreiber an der Kadener Chaussee in Henstedt-Ulzburg zwei Männer beobachtete, die nach dem Eindruck von Bjarne M., 17, offenbar vorhatten, die Kasse des angrenzenden Blumenfeldes zu knacken. Auf dem Feld können sich Kunden Blumensträuße pflücken und müssen anschließend das Entgelt in eine Geldkasse legen. Bjarne M. wusste von seiner Mutter, dass diese Kasse bereits mehrmals aufgebrochen worden war. An jenem Oktobertag sah er einen Mann, der sich mit einer Brechstange in der Hand an dem Geldbehältnis zu schaffen machte. Plötzlich ertönte nach Aussage des Zeugen ein Pfiff und der Mann sei zu dem in der Nähe wartenden Auto gelaufen und davongefahren.

Basierend auf dieser Aussage wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft verfasst, in der Klaus P. und Joachim S., beide 57 aus Hamburg, des versuchten schweren Diebstahls beschuldigt werden. Vor dem Norderstedter Amtsgericht gibt Klaus P. den Unschuldigen. Er hole seit etwa 30 Jahren Blumensträuße auf solchen Feldern und bezahle immer ordnungsgemäß. Er habe kein Brecheisen in der Hand gehabt, sondern eine große Schere, um die Blumenstiele zu kürzen.

Der zweite Angeklagte Joachim S. bestreitet, gepfiffen zu haben. Er habe außerdem lediglich eine Heckenschere im Auto gehabt. Gefasst wurden die beiden mutmaßlichen Täter bei einer Polizeikontrolle Mitte Oktober 2013. Bjarne S. hatte das Kennzeichen an die Polizei weitergegeben.

Der Zeuge erkennt Klaus P. im Gerichtssaal nach eigener Aussage eindeutig wieder und weiß, dass der zweite Mann eine Glatze hatte, was den Tatsachen entspricht. Der junge Mann wird intensiv befragt und verwickelt sich in Widersprüche zu seiner polizeilichen Aussage. Damals hatte er von zwei Männern gesprochen, die er am Kassenbehältnis gesehen habe. Neu ist in der Aussage, dass der mutmaßliche Dieb noch einmal zurückkehrte und ihn um Geld bat, um von dem versuchten Diebstahl abzulenken, vermutet Bjarne M.

Im Ergebnis reicht Richter Jan Buchert die Aussage für eine Verurteilung nicht aus. Der Jurist macht gleichzeitig deutlich, dass er nicht von einer Unschuld der Angeklagten überzeugt ist. Das Verfahren wird deshalb im allseitigen Einverständnis wegen geringer Schuld eingestellt.