Freispruch für 33-Jährigen, Freundin (66) macht konfuse Aussage

Norderstedt. Schon seit acht Jahren besteht diese verhängnisvolle Beziehung zwischen Renate S., 66, inzwischen nach Hamburg verzogen, und ihrem halb so alten Lebensgefährten Ingo K., 33, aus Norderstedt. Immer wieder müssen sich die Gerichte mit diesem Paar beschäftigen. Nach übereinstimmender Darstellung beider Partner finden regelmäßig gemeinsame feuchtfröhliche Abende mit reichlich Alkohol statt, an deren Ende häufig ein aus nichtigem Anlass entstandener Streit und anschließende Handgreiflichkeiten durch Ingo K. gegen seine Freundin stehen. Ingo K. wurde schon mehrmals wegen Körperverletzung verurteilt.

Nun musste sich das Norderstedter Amtsgericht mit einem Vorfall aus dem Januar 2014 befassen. Renate S. zeigte ihren Freund an, weil der sie laut Anklage nach einem Trinkgelage in ihrer Norderstedter Wohnung gegen eine Wand geschleudert haben soll. Mit den Worten: „Ich erwürge dich“, soll der wegen Körperverletzung und Nötigung angeklagte Norderstedter seine Freundin außerdem bedroht haben. Renate S. flüchtete auf die Toilette und rief von dort aus die Polizei an, die den Angeklagten aus der Wohnung wies.

Zu Beginn der Strafverhandlung stellt Richter Jan Buchert klar, dass für den Angeklagten viel auf dem Spiel stehe, da er unter zweifacher Bewährung stünde. Ingo K. bestreitet, dass es an jenem Abend zu Handgreiflichkeiten gekommen ist. Es habe zwar einen Streit gegeben, an dessen genauen Verlauf ihm die Erinnerung fehle, aber er habe weder geschlagen noch eine Drohung gegen seine Freundin ausgesprochen, so der junge Mann, bei dem an besagtem Abend ein Blutalkoholwert von 1,93 Promille gemessen wurde.

Die einzige Zeugin des Anklagevorwurfs, Renate S., beschreibt ihren Lebensgefährten als unberechenbar, wenn er trinke. Dann habe sie Angst vor ihm. Wegen seiner Arbeitslosigkeit sei Ingo K. unzufrieden und lasse seinen Frust an ihr aus. Andererseits lasse sie ihn immer wieder in ihre Wohnung, wenn er „angejammert“ käme. An dem Tatabend habe es nach dem Genuss von zwei Flaschen Cognac einen Streit gegeben. Ihr Freund habe ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt, aber sie habe ihm verziehen, so die Zeugin. Ihre Nase habe geblutet, ergänzt die zierliche Frau.

Die Aussage der Zeugin wirkt konfus und entspricht nicht dem Vorwurf aus der Anklage, in der von einer Ohrfeige keine Rede ist, eine Bedrohung habe es außerdem laut Renate S. nicht gegeben. Die eintreffenden Polizisten seien zwei Männer gewesen, berichtet Renate S. In Wirklichkeit waren es ein männlicher und eine weibliche Beamtin, die beide keinerlei Nasenbluten oder Gesichtsverletzung bei Renate S. festgestellt haben.

Aufgrund der Widersprüche sieht der Richter die Vorwürfe aus der Anklage nicht bestätigt. Ingo K. kann deshalb als freier Mann den Gerichtssaal verlassen – das Urteil lautet: Freispruch aus Mangel an Beweisen.