Norderstedt, Quickborn und Hasloh erarbeiten Zehn-Punkte-Katalog, mit dem der Fluglärm reduziert werden soll

Norderstedt. Die Betriebszeiten für den Flugverkehr am Flughafen Hamburg sollen strikt eingehalten, verspätete Starts und Landungen weiter reduziert und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Das ist eine Forderung aus einem Zehn-Punkte-Katalog, auf den sich Norderstedt, Quickborn und Hasloh geeinigt haben. Die beiden Städte und die Gemeinde im Hamburger Umland sind besonders vom Fluglärm betroffen und daher aufgefordert, an einem Lärmaktionsplan für den Flughafen mitzuwirken. Ziel ist, die Betroffenen vom Lärm der Maschinen zu entlasten. Mit dem Lärmminderungsplan soll erreicht werden, dass die Anzahl der vom Fluglärm Betroffenen verringert und die betroffene Fläche verringert werden.

Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote hat das Maßnahmenbündel den Stadtvertretern vorgestellt. Die Nachtflugbeschränkungen erlauben einen regulären Flugbetrieb zwischen 6 und 23 Uhr. Ohne spezielle Ausnahmegenehmigung dürfen verspätete Linienmaschinen und Flugzeuge im regelmäßigen Pauschalreiseverkehr noch bis Mitternacht starten und landen. Gerade wenn Menschen nachts aus dem Schlaf gerissen werden, kann das erhebliche gesundheitliche Schäden hervorrufen. Allerdings hat die Zahl der Flüge zwischen Mitternacht und 6 Uhr in den vergangenen Jahren abgenommen: 472 waren es laut Statistik der Hamburger Umweltbehörde im Jahr 2006, im Vorjahr waren es noch 139, so wenige wie noch nie, seit Beginn der statistischen Auswertung 2004.

Weiter sieht das gemeinsame Positionspapier vor, dass die Flugsicherung verkürzte Sichtanflüge nur noch aus Sicherheitsgründen genehmigt. Dadurch könne der Lärm aus der Luft weiter verringert werden. Außerdem soll geprüft werden, ob sogenannte standardisierte ILS-Anflüge die Regel werden – beim Instrumenten-Lande-System wird der Pilot bei Abflug und Landung durch zwei Leitstrahlen und einen Gleitpfad unterstützt. Nach dem Start sollen die Maschinen erst in größerer Höhe und damit später als bisher abdrehen, wenn eine Prüfung ergibt, dass das zu weniger Lärm führt.

Der Lärmzuschlag, den laute Maschinen beim landen zahlen müssen, soll in den sensiblen Tageszeiten weiter angehoben, die Entgeltschere zwischen veralteten „Donnerböcken“ und modernen „Leisetretern“ weiter gespreizt werden, fordern die Bürgermeister des Umlandkommunen. Bis zu 200 Prozent Aufschlag auf die übliche Landegebühr werden fällig, wenn ein extrem lautes Flugzeug in Fuhlsbüttel aufsetzt.

Weitere Entlastung erwarten die Umlandgemeinden davon, dass die Starts und Landungen nach 22 Uhr und am folgenden Tag zwischen 6 und 8 Uhr auf einer der vier Start- und Landebahnen gebündelt und dadurch die Lärmbelastung gerechter zwischen den Hamburgern und den Bewohnern in den Umlandkommunen verteilt wird. Zudem soll der Flughafen sein freiwilliges Lärmschutzprogramm ausweiten, Kommunen und betroffene Hausbesitzer sollen sich finanziell daran beteiligen, wenn der Schallschutz an den Gebäuden verbessert wird.

Der Flughafen wird aufgefordert, den Einsatz leiser Flugzeuge und den Verzicht auf die lauten Ruhestörer gezielt zu fördern. Weiter heißt es im Positionspapier: Triebwerksprobeläufe sind grundsätzlich in der Lärmschutzhalle zu absolvieren. Dadurch, dass neue Baugebiete nicht innerhalb der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone ausgewiesen werden dürfen, soll verhindert werden, dass die Zahl der unter Fluglärm leidenden Umlandbewohner steigt.

Die Menschen, die innerhalb der Schutzzonen wohnen, haben einen Anspruch auf Lärm mindernde Maßnahmen. Neben dem Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern bezahlt der Flughafen auch weitere Maßnahmen wie das Dämmen von Wänden, Dächern und Rollläden sowie spezielle Türen bezahlen, wenn die Lärmbelastung entsprechend hoch ist.

Mit dem Positionspapier starten die Umlandkommunen einen weiteren Versuch, ihre Bewohner vom Fluglärm zu entlasten. Das Paket, das die Bürgermeister geschnürt haben, ist mit dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium und der für den Betrieb des Flughafens zuständigen Umweltbehörde in Hamburg abgestimmt. Der Flughafen wurde dazu gehört.

Immer wieder hatten Norderstedt und seine Nachbarn Initiativen für eine gerechtere Verteilung des Fluglärms zwischen den Hamburgern und den Umlandbewohnern gestartet – bisher ohne spürbaren Erfolg. Auch das Maßnahmenbündel wird grundsätzlich nichts daran ändern, dass die Menschen im Umland den Großteil der Lärmlast tragen müssen, weil hier deutlich weniger betroffen sind als in der Metropole. Dennoch könnten die aktuellen Vorschläge der Bürgermeister Erleichterungen für die lärmgeplagten Einwohner von Norderstedt, Quickborn und Hasloh bringen.