Macht schon einen Riesenspaß, im verwelkten Laub der Bäume zu rascheln.

Norderstedt. Überhaupt keinen Spaß bringt es allerdings, wenn man auf dem nass gewordenen, zermatschten Laub ausrutscht und sich die Knochen bricht. Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, müssen Straßen und Wege regelmäßig vom Laub befreit werden. Das Betriebsamt der Stadt Norderstedt übernimmt die Reinigung und die Laubabfuhr überall dort, wo diese Reinigungspflicht nicht ausdrücklich auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde. Eine Übersicht dieser Straßen findet sich im Internet unter www.norderstedt.de (Stichwort Straßenreinigungssatzung). Auskünfte erteilt das Betriebsamt unter den Rufnummern 040/53595173 und -729. Alle Gehwege, begehbaren Seitenstreifen, Radwege und Auto-Stellplätze müssen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke so gereinigt und von Laub befreit werden, dass eine gefahrlose Benutzung gewährleistet ist. Das Kehrgut darf nicht auf die Fahrbahn oder in die Sielabläufe gefegt werden. Wer sich nicht an die Reinigungspflicht hält, muss mit Bußgeld rechnen: Die Wegewarte der Stadt kontrollieren regelmäßig.