46-Jährige scherte mehrfach aus und überholte schließlich einen Mercedes-Fahrer auf der rechten Spur

Norderstedt. Imke S., 46, hatte es im April eilig, von der Arbeit im Norderstedter Rathaus nach Hause zu kommen. Der 46 Jahre alten Frau aus Schmalfeld riss deshalb der Geduldsfaden, als im dichten Feierabendverkehr auf der A7 ein Mercedes-Fahrer die linke Fahrspur blockierte.

Zwischen Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen scherte die Verwaltungsfachangestellte mehrmals nach rechts aus, fuhr neben den Mercedes, gestikulierte wild und setzte schließlich zu einem halsbrecherischen Überholmanöver an. Vorschriftswidrig wollte ImkeS. den Mercedes überholen, hatte aber offensichtlich die Abstände falsch eingeschätzt, denn ihr Golf krachte seitlich in den Daimler. Imke S. wurde nicht nur ihren Führerschein los, sie musste sich zudem jetzt einer Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung stellen. Vor dem Norderstedter Amtsgericht gibt die Angeklagte zu, mehrmals ausgeschert zu sein, auch dass sie es eilig gehabt habe und genervt gewesen sei wegen des Fahrers auf der linken Spur, meint aber auch, der Mercedes-Fahrer müsse beschleunigt haben, als sie ihn zu überholen versuchte.

Der nicht als Zeuge erschienene Mercedes-Fahrer gab hingegen zu Protokoll, er habe sogar stark gebremst, als ihn die Angeklagte zu überholen versuchte. Zeugen berichten davon, dass der Golf der Angeklagten trotz des Tempolimits von 120 km/h herangerast sei und auch bei anderen Wagen extrem dicht aufgefahren sei.

Die Angeklagte bricht in Tränen aus, als sie davon erzählt, wie mühsam es zurzeit für sie sei, ohne Auto und Führerschein zur Arbeit in Norderstedt zu gelangen.

Den Schaden von mehr als 5000 Euro an dem beschädigten Mercedes hat die Versicherung der Angeklagten inzwischen beglichen.

Richterin Dagmar Goraj berücksichtigt zudem, dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist und Verfehlungen im Straßenverkehr ebenfalls nicht aktenkundig sind.

Die Angeklagte habe grob verkehrswidrig gehandelt, nur um früher nach Hause zu kommen, fasst die Richterin zusammen. In der Regel sei in einem solchen Fall der Führerschein einzuziehen. In diesem Fall sei aber eine Ausnahme zu vertreten, da das Verhalten der Angeklagten vermutlich ein Ausrutscher gewesen sei. Neben einer Geldstrafe von 2275 Euro verhängt die Richterin ein dreimonatiges Fahrverbot, das durch den seit fünf Monaten eingezogenen Führerschein bereits abgegolten sei, so die Juristin. Sie gibt der erleichterten Angeklagten ihren Führerschein zurück.