Norderstedter rastet aus, weil die Noch-Ehefrau sein Zimmer betritt. Polizei dokumentiert die Verletzungen am Hals der 51-Jährigen

Norderstedt. Es gibt einige Vorfälle aus dem Eheleben von Allen C., 66, und seiner Noch-Ehefrau Inge C., 51, beide aus Norderstedt, die polizeilich aktenkundig wurden.

Allen C. soll wiederholt gegenüber seiner Frau gewalttätig geworden sein, aber immer wieder zog Inge C. Anzeigen zurück und versuchte, ihrem Mann und ihrer Ehe eine weitere Chance zu geben.

Der Vorfall, mit dem sich das Norderstedter Amtsgericht jetzt beschäftigen musste, spielte sich Anfang November des vergangenen Jahres ab und setzte den endgültigen Schlusspunkt unter die schon damals zerrüttete Beziehung.

Allen C. musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, da er seine Frau minutenlang gewürgt haben soll. Die Eheleute lebten zum damaligen Zeitpunkt innerhalb ihres Reihenhauses in Norderstedt getrennt. Der Angeklagte bewohnte im oberen Stockwerk das ehemalige Schlafzimmer, das nach Angaben beider Eheleute Inge C. nicht betreten durfte.

Doch Inge C. brach an jenem Tag im November 2013 die Vereinbarung, da sie das mobile Telefon suchte und deshalb das Zimmer ihres Mannes betrat. Der Angeklagte geriet darüber in Rage und verbat sich den Zutritt. Immer habe sie in seinen Sachen herumgeschnüffelt, beklagt sich der gebürtige Engländer vor Gericht. Einen unbeobachteten Moment, als ihr Mann den Müll vor die Tür trug, nutzte Inge C., um erneut das Zimmer ihres Mannes zu betreten.

Der Angeklagte sei ausgerastet, berichtet die Zeugin. Er sei die Treppe heraufgestürmt, habe sie mit beiden Händen am Hals gewürgt, bis sie voller Panik geflüstert habe, sie werde die Polizei rufen. Die Ordnungshüter dokumentierten in der Akte neben den Aussagen die deutlich sichtbaren Würgemale am Hals von Inge C.

Der Angeklagte bestreitet zwar den Vorwurf und behauptet, seine Frau nur aus dem Zimmer geschubst zu haben. Angesichts der Fotos und der glaubwürdig auftretenden Zeugin ist Richterin Dagmar Goraj davon überzeugt, dass die Vorwürfe aus der Anklage der Wahrheit entsprechen. Eine lebensgefährdende Behandlung habe aber nicht vorgelegen, meint die Richterin und wertet die Tat als einfache und nicht als gefährliche Körperverletzung.

Die Wiederholung einer solchen Tat durch den Angeklagten erscheint unwahrscheinlich, denn die Eheleute leben inzwischen getrennt und stehen kurz vor der Scheidung.

Die Richterin lässt den immer noch stundenweise als Altenpfleger arbeitenden Angeklagten mit einer Verwarnung davonkommen. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro setzt die Richterin zur Bewährung aus und erlegt dem Angeklagten auf, 200 Euro an den Weißen Ring zu zahlen.