52 Jahre alter Angeklagter soll seinen Kontrahenten mit einem Elektroschocker verletzt haben

Henstedt-Ulzburg. Es war Mitte Juni vergangenen Jahres, als Peter R., 52, aus Henstedt-Ulzburg seine Söhne zu einem Fußballturnier bringen wollte. Da einer der Söhne etwas vergessen hatte, musste R. noch einmal zu seinem Wohnhaus in einer Tempo-30-Zone zurückkehren und wählte wegen des Zeitdrucks eine nicht ganz legale Abkürzung, indem er einen asphaltierten Weg benutzte, dessen Durchfahrt eigentlich verboten ist und der mit einer Schranke wenige Meter von den Wohnhäusern entfernt endet. Einem der Anwohner ging dieses Verhalten von Peter R. offensichtlich gewaltig gegen den Strich, denn während R. in seinem Wagen wartete, sah er sich plötzlich wüsten Beschimpfungen ausgesetzt, die mit einer handfesten Prügelei der beiden Männer endete.

Vor dem Amtsgericht in Norderstedt musste sich Peter R. jetzt wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen soll der Angeklagte dem Anwohner, der sich hinter seinem Wagen postiert hatte, gegen die Beine gefahren sein, um ihn dazu zu bewegen, den Weg frei zu machen. Außerdem soll der Angeklagte seinen Widersacher mit einem Elektroschocker verletzt haben.

Der Angeklagte berichtet davon, dass es schon zuvor mit besagtem Anwohner zu einem Zwischenfall gekommen war, als er diesen Weg, den er nur in Ausnahmefällen benutze, befahren habe. Damals habe der Nachbar seinen Hund hinter den Wagen des Angeklagten postiert, um ihn, so Peter K. „zu drangsalieren“.

Dieses Mal habe der Nachbar einen Stein auf sein Auto geschlagen und anschließend die Fahrertür seines Wagens aufgerissen. Er habe dann zu dem Elektroschocker gegriffen, den ihm sein Widersacher aber entrissen habe. Beide Männer hätten dann am Boden liegend miteinander gerauft wie Grundschulkinder, gibt der Angeklagte zu. Polizisten trennten die beiden Raufbolde schließlich. Der Nachbar des Angeklagten zog sich leichte Verletzungen an Arm und Finger zu. Als Zeugen vernommen werden die beiden elf- und 13-jährigen Söhne des Angeklagten, die davon berichten, dass der Nachbar ihren Vater als „Penner“ bezeichnet habe. Zu dem sollten sie nicht ins Auto steigen, habe der Mann ihnen zugerufen und ihren Vater aus dem Auto gerissen und zu Boden geworfen.

Nicht zu dem Gerichtstermin erschienen ist der Hauptzeuge und Nachbar des Angeklagten, der anscheinend an dessen Bestrafung keinerlei Interesse hat. Richterin Dagmar Goraj verhängt ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen und fasst zusammen, dass sich der Sachverhalt wohl letztlich nicht bis ins Detail aufklären lassen wird.

Die Richterin beschließt deshalb im Einverständnis mit allen Beteiligten, das Verfahren einzustellen und verhängt eine Geldauflage von 300 Euro, die der Angeklagte an einen Fußballverein zahlen muss.