Angeklagte geben zu, „zugedröhnt“ in die Wohnung eines Nachbarn eingestiegen zu sein

Bad Segeberg. Es war eine blöde Idee, die in von Alkohol und Drogen zugedröhnten Köpfen entstanden ist. So lässt sich die geständige Einlassung der drei Angeklagten Bastian E., 22, MitjaR., 23, und Marco S., 23, alle aus Bad Segeberg, zu der gegen sie vorliegenden Anklage wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vor dem Amtsgericht der Kreisstadt zusammenfassen.

Es war Sommer 2013, als die drei jungen Männer – damals alle arbeitslos – nach eigenen Angaben ständig „Party machten“. Für sie gehörten dazu mengenweise Extasy-Pillen, gelegentlich auch Kokain oder Speed – das Ganze mit reichlich Alkohol heruntergespült. An dem Abend Mitte Juli 2013 waren alle drei Angeklagten nach ihrer Darstellung „zugedröhnt“ und kamen in der Wohnung von Marco S. auf die Idee, bei dessen Nachbarn in der Lübecker Straße das Klofenster der Wohnung aufzustemmen, dort einzusteigen und die in der Wohnung befindliche Spielekonsole samt 14 Spielen im Wert von etwa 420 Euro zu stehlen. Laut Anklage stiegen Bastian E. und Mitja R. in die Wohnung ein, während Marco S. nur wegen Beihilfe zum Einbruch angeklagt wurde, da er „Schmiere gestanden“ haben soll. Auch zwei Hanfpflanzen ließen die Einbrecher mitgehen. Schon am folgenden Morgen stand die Polizei bei Marco S. vor der Tür und stellte das Diebesgut sicher. Eigentlich war geplant, die Beute zu verkaufen und in Drogen umzulegen.

Im Prozess sind die drei Angeklagten im Wesentlichen geständig, wobei Bastian E. und Mitja R. aber behaupten, alle drei seien in die Wohnung eingestiegen. Zu klären ist daher, ob sich die Rolle von Marco S. tatsächlich auf die des Helfers beschränkte.

Die damalige Lebensgefährtin von Marco S. hatte kurz nach der Tat gegenüber der Polizei angegeben, ihr Freund sei mit in die Wohnung eingestiegen, doch nun im Prozess rudert sie zurück. Sie sei ebenfalls damals ständig von Drogen zugedröhnt gewesen und habe möglicherweise etwas Falsches gesagt. Weitere Zeugenaussagen sind nicht ergiebig. Nach Verhandlungsunterbrechung und Rücksprache mit seiner Verteidigerin ringt sich der übernervös und angeschlagen wirkende Marco S. zu der Erklärung durch, dass er wahrscheinlich auch in der Wohnung des Nachbarn gewesen sei.

Die Verurteilung erfolgt dann gegen alle drei Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs. Bastian E. wird zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt. Richterin Sabine Roggendorf setzt die verhängte Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Auch die beiden anderen Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen davon: Marco S. wird zu neun Monaten verurteilt, Mitja R. zu sechs Monaten und muss 600 Euro an die Bewährungshilfe in Neumünster zahlen.