Neue LBV-Analyse der Wesselkreuzung in Kisdorf spricht sich für einen Kreisverkehr aus

Kisdorf. Die Umwandlung der Kisdorfer „Wesselkreuzung“ in einen Kreisverkehr, beschlossen durch die Gemeindevertretung und vom Kreis und dem Land ebenso befürwortet, soll 2015 endgültig auf den Weg gebracht werden. Dies ist der jüngste Stand, wie Bürgermeister Reimer Wisch (CDU) bestätigt hat. Nötig hierfür seien jedoch neue Planungen, da die bisherigen Unterlagen noch auf dem Stand von 2006 seien. Das Planfeststellungsverfahren könnte im kommenden Jahr beginnen, 2016 dann die Bauarbeiten, so die grobe Vorstellung.

Nun veröffentlichte Zahlen haben die Forderung nach einem Kreisverkehr erneut untermauert. Bereits im März dieses Jahres hatte der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) eine Knotenpunktzählung an der Stelle vorgenommen, wo die Landesstraße 233 auf die Kreisstraßen 23 und 97 trifft. Ziel war, die Leistungsfähigkeit in der Spitzenzeit zwischen 17 und 18 Uhr an einem Werktag zu ermitteln.

Das Hauptaugenmerk lag auf den Wartezeiten, wobei ein Grenzwert von 70 Sekunden festgelegt wurde. Dieser wurde jedoch beispielsweise an der Zufahrt der L233 aus Kisdorf kommend um bis zu 20 Sekunden überschritten, weswegen die Kreuzung mit der Qualitätsstufe „E“ (nicht ausreichend) klassifiziert wurde.

Eine anschließend vorgenommene Computerberechnung basierend auf den Verkehrszahlen von rund 1500 Fahrzeugen pro Stunde verglich zwei Varianten: eine Kreuzung mit Linksabbiegespuren sowie einen Kreisel ohne Ampeln. Beide Optionen erwiesen sich als vergleichsweise leistungsfähiger, doch auch hier traten deutliche Unterschiede auf. So kam der Knotenpunkt mit Linksabbiegespuren auf die Qualitätsstufe „C“, dennoch gäbe es weiterhin Staus auf der L233.

Das Rechenmodell „Kreisverkehrsplatz“ ergab hingegen, so die LBV-Analyse, „keine maßgeblichen Behinderungen“. Die mittleren Wartezeiten lägen unter zehn Sekunden (Qualitätsstufe „A“). Das Fazit: „Ein kleiner, einstreifiger Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser zwischen 40 und 45 Metern ist als leistungsfähig anzusehen.“ Das Ergebnis liegt nun dem zuständigen Ministerium vor – wann die Haushaltsmittel bereitgestellt werden, ist allerdings noch nicht absehbar.