Nach Verlesung der Anklage vor dem Norderstedter Amtsgericht bricht die Angeklagte Gerhild F., 59, in Tränen aus.

Norderstedt. Sie räumt ein, dass sie im März 2014 in einem Rewe-Markt in Norderstedt eine Flasche Wodka gestohlen hat. Die Flasche im Wert von 4,95 Euro steckte die Altenpflegerin unter ihre Jacke, wurde aber nach dem Passieren der Kasse vom Detektiv zur Rede gestellt und angezeigt.

Damals habe sie gerade die Kündigung ihrer Arbeitsstelle erhalten und sei so aufgelöst gewesen, da sie nie zuvor arbeitslos gewesen sei, erzählt die Norderstedterin, die schon wenige Tage später wieder bei einem neuen Arbeitgeber in Lohn und Brot stand. Richterin Goraj hält der Angeklagten entgegen, dass es sich bei dieser Tat, wie sie der Gerichtsakte entnimmt, keineswegs um einen einmaligen Aussetzer handele. Seit 2008 wurde die Angeklagte schon dreimal wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu Geldstrafen verurteilt.

Unsere Rechtsordnung könne ein solches Verhalten nicht hinnehmen, betont die Richterin.

Die Angeklagte begründet ihre Taten mit Krisensituationen, in denen sie sich damals befunden habe. Ihre Mutter habe sie bis zu deren Tod gepflegt, nun sei auch der Vater krank. Wenn ihr Ehemann nicht zu Hause sei, wäre auf Diebestour gegangen – ein Verhalten, das sie selbst nicht verstehe, da sie ja Geld habe. Die Richterin rät der Angeklagten, sich professionelle Hilfe zu holen. Wenn das so weiterginge, würde sie auf das Gefängnis zusteuern, warnt die Juristin die Angeklagte.

Dieses Mal lässt die Norderstedter Richterin die Angeklagte mit einer Geldstrafe von 1350 Euro davonkommen, die sie in Raten zu 50 Euro monatlich abstottern darf.

„Das ist der letzte Warnschuss!“ gibt die Juristin der Angeklagten, die auch die Prozesskosten tragen muss, mit auf den Weg.