35-Jähriger soll Schüler angegriffen haben, doch vor Gericht erkennt niemand den Angeklagten

Norderstedt. Es sollte eine fröhliche Geburtstagsparty einiger Norderstedter Gymnasiasten im Vereinshaus des Friedrichgaber Kleingartenvereins werden, doch der Abend endete anders, als es sich SteffenK., 18, aus Norderstedt und seine Gäste vorgestellt hatten. Der junge Mann hatte Anfang September 2013 das Vereinsheim gemietet, um den Tag seiner beginnenden Volljährigkeit gebührend zu feiern.

Irgendwann gegen Mitternacht teilten Gäste dem Gastgeber mit, dass das in der Nähe befindliche Toilettenhaus seit längerer Zeit ständig besetzt sei. SteffenK. und einige seiner Freunde klopften deshalb an die Tür des WC-Hauses. Was folgte, war ein Schockerlebnis für die Schüler: Die Tür flog auf und ein kräftig gebauter Mann ging auf SteffenK. los, schubste ihn in aggressivster Art und Weise zurück. In der Anklageschrift, die dem Angreifer EugenR., 35, Nötigung und Körperverletzung vorwirft, ist von 20 Metern die Rede, die R. den Schüler vor sich her geschubst haben soll. Dann soll der Angeklagte den Schüler mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, was unter anderem eine Schwellung des Kiefers und in den folgenden Tagen heftige Kopfschmerzen nach sich zog. Das Erscheinen der Polizei setzte der eigentlich vorher friedlich verlaufenen Party ein vorzeitiges Ende.

Ein Wiedersehen von SteffenK. und einigen seiner Gäste sowie dem Deutschrussen EugenR. – dieser ebenfalls in Begleitung einiger Freunde – fand nun vor dem Amtsgericht in Norderstedt statt. Der Angeklagte bestreitet, irgendjemanden in jener Septembernacht geschlagen zu haben. Wieso die Polizei gekommen sei, könne er sich nicht erklären, behauptet der Norderstedter. Er selbst habe in seinem gegenüber dem Vereinsheim befindlichen Schrebergarten ebenfalls mit Freunden Geburtstag gefeiert. Deutlicher Ärger über die dort feiernden jungen Leute tritt zutage, als der Angeklagte davon erzählt, wie laut die Schüler gewesen seien. Auch hätten sie Flaschen in seinen Garten geworfen und auf das Gelände uriniert. Schließlich seien einige der jungen Leute sogar in seinem Garten erschienen, er habe sie energisch weggeschickt.

Richterin Dagmar Goraj vernimmt mehrere der Partygäste, die bei dem Vorfall anwesend waren. Weder die Zeugen noch das Opfer der Schläge, SteffenK. selbst, sind aber in der Lage, den Angeklagten als den Ohrfeigen austeilenden Angreifer wiederzuerkennen. Auch die Beschreibungen des Mannes weichen auseinander, mal hatte er angeblich eine Trainingsjacke an, mal nur ein T-Shirt. TabeaH., 18, macht eine für den Prozessausgang entscheidende Aussage. Die Schülerin sieht sich den Angeklagten genau an und erklärt überzeugend, dass sie ausschließen könne, dass dieser der Mann war, der ihren Schulkameraden schlug.

Basierend auf dieser Aussage sieht die Richterin trotz Zweifel, wie sie betont, keine andere Möglichkeit und spricht den Angeklagten frei.