Der Kaltenkirchener hatte Hunderte Dateien auf seinem Computer gespeichert

Kaltenkirchen. Es waren mehrere Hundert Dateien mit kinderpornografischem Material, die Joachim V., 55, auf seinen Computer herunterlud. In welchem Zeitraum ist unbekannt, denn die Ermittler, die im Oktober 2012 die Wohnung des Kaltenkircheners durchsuchten, fanden auf dessen Rechner nur noch einen Film. Dass Hunderte weiterer Dateien mit einem speziellen Programm auf den Rechner geladen und anderen Nutzern zugänglich gemacht worden waren, konnten die Kripobeamten anhand eindeutiger Spuren nachweisen. Die Dateien waren jedoch vor der Wohnungsdurchsuchung auf einen nicht auffindbaren USB-Stick gezogen worden.

Das erklärte eine Kripobeamtin im Prozess gegen den wegen des Verbreitens pornografischer Schriften angeklagten Kaltenkirchener vor dem Amtsgericht in Norderstedt. Richter Jan Buchert betont, dass der Angeklagte von Glück sagen könne, dass sich die Anklage auf diese eine zweifelsfrei nachgewiesene Tat beschränke. Auch hält der Richter Joachim V. dessen Geständnis zugute und fragt nach den Gründen für sein Verhalten. Seit seinem sechsten Lebensjahr sei er in einem Heim aufgewachsen, wo er im Alter von zwölf Jahren von einem Erzieher missbraucht worden sei. Die Taten seien gefilmt worden, und er habe im Internet nach Spuren davon gesucht. Angeblich habe er nicht gewusst, dass er durch das Herunterladen der Dateien diese anderen Nutzern zur Verfügung stelle, ergänzt der Angeklagte, der sich nach eigenen Angaben auf die Suche im Netz begab, als ihn seine Frau verließ.

Richter Buchert zitiert aus der Gerichtsakte Namen von Dateien, beziehungsweise Suchbegriffe, die der Angeklagte im Internet eingegeben hat. Aus diesen Bezeichnungen geht eindeutig hervor, dass es sich hier um schweren Missbrauch von Kleinkindern oder sogar Babys handelt. „Das alles hat mit ihrer Geschichte nichts zu tun", hält der Jurist dem Angeklagten vor. Der Vater von 18-jährigen Zwillingssöhnen, die bei ihm leben, baute beruflich jahrzehntelang Motorsägen, ist jetzt arbeitsunfähig und lebt von Hartz IV. Er habe keinerlei pädophile Neigungen, versichert der Angeklagte auf eine entsprechende Nachfrage des Richters.

Das Urteil gegen den bisher wegen einiger Urheberrechtsverletzungen vorbestraften Mann lautet: fünf Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.