Eine 29-jährige Norderstedterin orderte unter anderem Computer, Musikdateien und Blumen im Internet. Für 29 Fälle ist sie nun angeklagt.

Norderstedt. Besonders geschickt stellte sich Beatrix S., 34, aus Norderstedt bei ihren betrügerischen Bestellungen im Internet nicht an – die Taten flogen schnell auf. Angeklagt sind 29 Fälle, bei denen 13 im Versuchsstadium stecken blieben.

Unter falschem Namen und mit ausgedachten Kontodaten bestellte die Angeklagte Ende August letzten Jahres bei Amazon unter anderem einen Tablet-Computer nebst Zubehör und einige Musikdateien. Nachdem das Unternehmen vergeblich versucht hatte, einen Betrag von 167 Euro bei der Bestellerin abzubuchen, wurde die Auslieferung weiterer Ware gestoppt. Beatrix S. hatte immerhin 16 Musikdateien im Wert von mehreren Hundert Euro erhalten, die die geständige Angeklagte nach eigenen Angaben an einen Bekannten weiterverkaufte, um Schulden zu tilgen.

In einer zweiten Aklange wird der 34-Jährigen vorgeworfen, bei Ebay unter falschem Namen einen Flachbildfernseher für 70 Euro ersteigert zu haben. Das Gerät wurde ausgeliefert, jedoch wartet der Verkäufer bis heute auf sein Geld.

Sie sei alkoholkrank und ihr Mann, von dem sie sich nun scheiden lasse, habe ihr kein Geld für den dringend benötigten Wodka gegeben, begündet die Angeklagte ihre Taten. Eine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin habe sie abgebrochen. Anschließend habe sie von verschiedenen Jobs gelebt, die immer wieder wegen ihrer Suchtproblematik mit Kündigungen endeten. Nach einer dreiwöchigen Entgiftung in einer Klinik werde sie nun einen Neustart versuchen, sagt die Norderstedterin.

Ein Blick in das Vorstrafenregister zeigt Amtsrichter Buchert, dass die jetzt angeklagten Betrügereien nicht die ersten sind. Im Juli 2011 beispielsweise bestellte Beatrix S. im Internet für ihre Mutter einen Blumenstrauß im Wert von 100 Euro. Auch hierbei gab die junge Frau falsche Daten, aber ihre richtige Internetadresse an, was der Richter als „ziemlich ungeschickt“ bezeichnet.

Gegenüber der Polizei bezichtigte die Angeklagte zunächst eine Freundin der Betrugstaten, revidierte dann aber ihre Einlassung und gestand alles, ebenso wie jetzt im Prozess. Das quittiert der Richter mit Wohlwollen. Er verurteilt die Angeklagte zur Zahlung von 900 Euro, die sie in Raten von monatlich 25 Euro abstottern darf. „Wenn ich Sie hier noch einmal sehe, schicke ich sie nicht mit einer Geldstrafe nach Hause“, gibt der Richter der Angeklagten abschließend mit auf den Weg.