Wittenborner muss wegen Alkoholfahrt zudem 2100 Euro zahlen

Bad Segeberg. Es war Mitte Februar des vergangenen Jahres, als einer Polizeistreife mitten in Bad Segeberg ein Ford Mondeo auffiel, der ohne vorderes Kennzeichen unterwegs war. Anstatt auf die polizeilichen Anhaltezeichen zu reagieren, flüchtete der Fahrer in Richtung Bad Bramstedt. Nach einer wilden Verfolgungsjagd, in deren Verlauf der Ford an einem Feldweg wendete und in Richtung Segeberg zurückfuhr, gab der 55-jährige Wilfried K. auf einem Parkplatz bei Rotenhahn schließlich auf und stellte sich.

Polizist Jan H., 34, erkannte den Fahrer wieder, da dieser bereits im Jahr zuvor betrunken mit seinem Wagen im Graben gelandet war. Dieses Mal war der Wittenborner beim Eintreffen der Polizei schon ausgestiegen und bekannte ohne Umschweife, dass er keinen Führerschein besitze, der Wagen nicht versichert sei und er bestimmt mehr als 2 Promille Alkohol im Blut habe. Letzteres bestätigte eine Blutprobe, die mittags gegen 13 Uhr immerhin 2,68 Promille anzeigte.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg, wo sich der Angeklagte wegen der Alkoholfahrt verantworten musste, berichtete Polizist Jan H. davon, dass der Angeklagte nicht nur völlig fehlerfrei gefahren sei, er habe auch trotz des hohen Promillewertes klar gesprochen und orientiert gewirkt.

Der Angeklagte erzählt dann sehr offen von einer schweren Lebenskrise, in die er nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes als Feinmechaniker im April 2011 gestürzt sei. Er sei depressiv und alkoholabhängig geworden. Mehr als zwei Jahre habe er von Hartz IV gelebt und in dieser Zeit einige Diebstähle begangen. So wurde er mehrmals beim Diebstahl in einem Baumarkt erwischt, wo er Sachen stahl, die er gar nicht brauchte. Im Dezember 2013 erfolgte eine Verurteilung wegen des missglückten Versuchs, einen riesigen Lachs aus einem Supermarkt zu stehlen. Er habe einfach Hunger gehabt, begründet der Angeklagte die Tat.

Inzwischen hat der geschiedene Vater einer Tochter mehrere Therapien erfolgreich abgeschlossen und arbeitet als Bildungsbegleiter an einer Schule, wo er Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen helfe, den Weg in das Berufsleben zu finden.

Richterin Sabine Roggendorf zollt dem Angeklagten Respekt dafür, wie er an sich gearbeitet und den Weg zurück ins Leben geschafft habe. Er sei mit Sicherheit gut geeignet, den Jugendlichen zu helfen, da er die Höhen und Tiefen des Lebens gut kenne.

Den Gefallen, ihm seinen Führerschein zurückzugeben, den er nach eigenen Angaben dringend braucht, um die Jugendlichen im Praktikum zu besuchen, kann ihm die Richterin von Gesetzes wegen nicht tun: Ihr Urteil lautet unter Einbeziehung des Urteils vom Dezember auf eine Geldstrafe von 2100 Euro. Die Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins wird auf ein Jahr festgelegt. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) werde zusätzlich auf ihn zukommen, kündigt die Richterin an.