Während Polizei Unterlassungsverfügungen verteilt, sammelt der Wege-Zweckverband Kondome ein

Bockhorn. Lange wurde geredet, nun haben die Prostituierten an der Bundesstraße206 von der Polizei die angekündigten Unterlassungsverfügungen ausgehändigt bekommen. In dem Schreiben wird den Sexarbeiterinnen die gewerbliche Nutzung der Rastplätze und zugehörigen Grünstreifen verboten. Sollten die Frauen dort weiter ihre Dienste anbieten, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro. Dazu käme eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Gleich kassieren konnten die Polizisten nicht. Die Sexarbeiterinnen beteuerten, kein Geld dabei zu haben.

Gleichzeitig mit der Polizei kamen auch Mitarbeiter des Wege-Zweckverbands vorbei. Sie sammelten den Unrat ein, den Prostituierte und Freier im Naturschutzgebiet der Barker Heide hinterlassen haben. Viele Feuchttücher und benutzte Kondome musste der Putztrupp am Parkplatz nahe der A1 entsorgen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, der die Unterlassungsverfügungen ausgestellt hatte, hofft auf einen durchschlagenden Erfolg der Maßnahme. „Wir wollen die Rastplätze an der B206 wieder für die Allgemeinheit nutzbar machen“, sagt LBV-Mitarbeiterin Gabriele Mielke. Es könne nicht sein, dass entlang der viel befahrenen Urlaubsroute kein Mann mehr rasten könne, ohne von Prostituierten belästigt zu werden.

Die Unterlassungsverfügungen gelten im Übrigen auch für die vereinzelten deutschen Prostituierten, die in Wohnwagen auf denselben Parkplätzen ihrer Arbeit nachgehen. Sie seien laut Gabriele Mielke genauso von den Unterlassungsverfügungen betroffen wie die größtenteils rumänischen und bulgarischen Sexarbeiterinnen, die ohne Wohnwagen arbeiten.

„Inzwischen haben wir die Polizei gebeten, auch die Personalien der Prostituierten mit Wohnwagen festzustellen“, betont die LBV-Mitarbeiterin. Es stehe außer Frage, dass es sich auch bei den Wohnwagen um eine verbotene Nutzung der Rastplätze an der B 206 handele.