Die Beschlagnahme von Löwen, Tigern und einem Elefanten im Zirkus Las Vegas, der im Mai 2013 in Norderstedt gastierte, war rechtswidrig.

Norderstedt . Das hatte das Hamburger Abendblatt am Dienstag nach einer Entscheidung des Landgerichts Kiel berichtet. Die Beteiligten lehnen aber jede Stellungnahme ab: Weder die Staatsanwaltschaft, gegen die vom Zirkus Strafanzeige gestellt und Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt wurde, noch das Veterinäramt des Kreises Segeberg kommentieren die Gerichtsentscheidung.

Die 7. Kammer des Landgerichts Kiel hatte anlässlich des Ermittlungsverfahrens festgestellt, dass die von der Staatsanwaltschaft beantragte und von einem Großaufgebot der Polizei ausgeführte Beschlagnahmung von zwei Löwen, zwei Tigern und einem Elefanten an der Ulzburger Straße in Norderstedt „unverhältnismäßig“ war. Nach Ansicht des Gerichts hätten die Tiere auch auf dem Zirkusgelände in Norderstedt untersucht werden können. Da das Verfahren aber noch nicht endgültig abgeschlossen ist, will die Staatsanwaltschaft Kiel sich nicht äußern. „Der Fall wird von uns noch geprüft“, sagt Birgit Heß, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. In etwa einem Monat könne mehr dazu gesagt werden.

Das Kreisveterinäramt hatte Unzulänglichkeiten bei der Tierhaltung festgestellt – und von diesen Aussagen rückt es auch nicht ab. „Wir haben eine Bewertung abgegeben, zu der wir auch jetzt noch stehen“, sagt Amtsleiter Dr. Kurt Warlies. „Die Gerichtsentscheidung bewerten wir nicht.“