Weiter Ärger um Straßenstrich an der B 206 – Behörde will Unterlassungsverfügungen ausstellen

Bockhorn. An jedem Rastplatz zwei Prostituierte, reger Verkehr unweit des Ortseingangs – so stellt sich die Situation an der B206 zwischen Bad Bramstedt und Bad Segeberg nach wie vor dar. Erbost rufen die Anwohner immer wieder die Polizei und verlangen Kontrollen. Unternommen haben die Behörden bislang trotz gegenteiliger Ankündigungen noch nichts. Nun aber hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) Unterlassungsverfügungen ausgestellt, teilt eine Mitarbeiterin mit. Die Polizei wird die Verfügungen in den kommenden Tagen zustellen. In den Briefen droht das LBV den Prostituierten ein Zwangsgeld an, falls diese ihrer Arbeit weiterhin an den Rastplätzen der Bundesstraße nachgehen. Die Höhe des Zwangsgeldes wollte das LBV nicht bekannt geben.

An der B206 hatte sich in den vergangenen Monaten Schleswig-Holsteins umstrittenster Straßenstrich entwickelt. Rund ein Dutzend Prostituierte bieten an den Rastplätzen ihre Dienste an. Die Anwohner aus Bockhorn und den umliegenden Dörfern empören sich über die Zustände in der Nähe ihrer Häuser und protestieren mit einer Bürgerinitiative. Vornehmlich stört die Anwohner der Müll, der von Prostituierten und Freiern im nahe gelegenen Wald hinterlassen wird.

Experten kritisieren zudem die schlechten Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen. Sie seien im Wald schutzlos ihren Freiern ausgeliefert. Waschmöglichkeiten oder Toiletten gibt es dort ebenfalls nicht.

Die Unterlassungsverfügungen werden auf Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes ausgestellt. Demnach bräuchten die Prostituierten für die Nutzung der Rastplätze eine Sondergenehmigung, die aber keine der Frauen hat. Zunächst hatte das LBV Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Prostituierten einleiten wollen. „Die Unterlassungsverfügungen sind das mildere Mittel“, sagte eine Mitarbeiterin des LBV dem Abendblatt. Ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit sei nicht dazu geeignet, einen andauernden Zustand zu beseitigen. „Wir möchten gerne, dass die Prostituierten ihr Gewerbe dort nicht mehr ausüben“, so die Mitarbeiterin. In der Vergangenheit hatte das LBV wiederholt betont, die Regelung auch durchzusetzen, falls die Prostituierten auf andere Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen ausweichen. Innerorts wäre jedoch die entsprechende Gemeinde zuständig.