Angeklagter 43-jähriger Unternehmer zieht Einspruch zurück und akzeptiert Strafe von 1500 Euro

Bad Segeberg. In der Flensburger Verkehrssünder-Datei ist Sven R., 43, aus Escheburg (Kreis Herzogtum Lauenburg) seit 2009 mit zahlreichen Eintragungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vertreten. Mehrmals musste der Gerüstbaumeister deshalb bereits für einige Wochen auf seinen Führerschein verzichten.

Im Mai 2012 war das Flensburger Punktekonto am Limit, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis eingezogen wurde. Weil Sven R. trotzdem Anfang August 2013 mit seinem Daimler Sprinter auf der A 20 in Richtung Lübeck unterwegs war, musste sich der Escheburger nun vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Der Angeklagte hält den Tatvorwurf für ungerechtfertigt und legte gegen die im Strafbefehlswege verhängte Geldstrafe von 1500 Euro Einspruch ein. Er habe sich einer freiwilligen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterzogen, der sogenannten MPU. Man habe ihm danach mitgeteilt, dass er bestanden habe und nun wieder fahren dürfe. Seit Monaten habe er auf die Übersendung der Fahrerlaubnis gewartet, betont der Angeklagte.

Richterin Sabine Roggendorf zitiert aus einem vom Angeklagten vor Ablegen der MPU unterschriebenen Merkblatt, in dem darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis handelt. Die Fahrerlaubnis sei damit nicht automatisch erteilt – und das müsse der Angeklagte gewusst haben.

Besonders empört ist die Richterin, als sie im Prozess vom Staatsanwalt erfährt, dass der Angeklagte im Juni 2014, als dieses Verfahren bereits angelaufen war, erneut ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und per Strafbefehl zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt wurde. Auf einer seiner Baustellen sei ein Mitarbeiter erkrankt gewesen, und er habe einspringen müssen, beeilt sich der Angeklagte zu erklären.

Entschuldigungen werde der Angeklagte immer haben und sich weiter nicht an die Verkehrsregeln halten, mutmaßt die Juristin und weist energisch darauf hin, dass die Tempolimits ihre Berechtigung hätten und dass durch gestresste Verkehrsrowdys wie den Angeklagten auch tödliche Unfälle verursacht würden. Kleinlaut erklärt der Angeklagte, er habe den Betrieb mangels Auftraggebern von 40 auf vier Mitarbeiter verkleinert und sei jetzt nicht mehr so viel unterwegs. Dass die verhängte Geldstrafe von 1500 Euro wohl doch zurecht verhängt worden ist, scheint der Unternehmer einzusehen, denn er nimmt dem Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und wird nun erneut bei der Straßenverkehrsbehörde um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kämpfen müssen.