Betrug nicht nachweisbar – Angeklagter wird freigesprochen

Kreis Segeberg. Es war die stattliche Summe von 535 Euro, die Olaf N., 50, aus Neumünster an den WegeZweckverband des Kreises Segeberg bezahlen sollte, denn dieser stellte von Mitte Juli 2011 bis Anfang August desselben Jahres einen Container vor das in Travenhorst befindliche Haus von N. Nach dem Beladen des Containers wurde der Sperrmüll abtransportiert. Der WZV wartet jedoch bis heute auf die Begleichung der Rechnung und erstattete eine Betrugsanzeige gegen Olaf N.

Im Prozess vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg erklärt der Angeklagte mit fröhlichem Lächeln, es sei schon bei Bestellung des Containers vereinbart worden, dass die Rechnung an seinen damaligen Mieter Klaus-Dieter M., 57, gehen solle. Dessen Anschrift habe er auch dem WZV mitgeteilt.

Richterin Sabine Roggendorf hält dagegen: In ihrer Akte befindet sich ein Schreiben des Anwaltes von Olaf N., in dem dieser darlegt, dass sein Mandant 800.000 Euro Schulden habe und sich in Privatinsolvenz befinde. Der WZV solle seine Forderung als weiterer Gläubiger hinzufügen. Dass der wirkliche Schuldner Klaus-Dieter M. sein solle, wird in dem Schreiben mit keinem Wort erwähnt.

Damit erhärtet sich der Verdacht, dass der Angeklagte im Bewusstsein, die Rechnung nicht begleichen zu können, die Dienste des WZV in Anspruch nahm und damit einen Betrug beging. Glück für den Angeklagten: Der ehemalige Mieter Klaus-Dieter M., der, wie er offen zugibt, damals einen gewissen Groll gegen den Angeklagten gehegt hat, da ihm dieser wegen Eigenbedarfs die Wohnung nahm, nimmt seinen ehemaligen Vermieter in Schutz.

Der Zeuge räumt ein, dass man sich vor dem Prozess nett unterhalten habe, und ja, es sei richtig, dass er eigentlich die Rechnung für den Sperrmüll habe bezahlen sollen. Er habe jedoch nie eine Rechnung erhalten.

Angesichts dieser Aussage lässt die Richterin Milde walten: Der Angeklagte hätte sich zwar um die ganze Sache kümmern müssen, aber ein Betrug sei nicht eindeutig nachweisbar. Das Verfahen wird eingestellt.